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Ausbau der Breitbandversorgung

Höhe der Förderung

  • 75 % der förderfähigen Ausgaben
  • Die vorgenannte Förderung nach a) und b) ist auf 10 Mio. Euro beschränkt, Investitionsausgaben unter 50.000 Euro werden nicht gefördert.
  • Machbarkeitsuntersuchungen sind auf 100.000 Euro beschränkt.
  • Planungsleistungen zur Umsetzung der Förderung unter a) und b) sind beschränkt auf maximal 10 % der förderfähigen Ausgaben. 

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Unterstützung.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access – Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)

Was wird gefördert?

a)

Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle; Zuschüsse der Begünstigten an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen)

b)

Investive Förderung von Sachleistungen und Verlegung von Leerrohren

c)

Machbarkeitsuntersuchungen, Fachplanungen, Planungen

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Ein Nachweis der fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung im zu versorgenden Gebiet unter Berücksichtigung von Ausbauabsichten der Netzbetreiber während der nächsten drei Jahre
  • Eine nachvollziehbare Darstellung des ermittelten und prognostizierten Bedarfs an Breitbandanschlüssen im zu versorgenden Gebiet. Der Bedarf ist nach beruflicher und privater Nutzung aufzuschlüsseln.
  • Durchführung eines Markterkundungsverfahrens, ggf. in Ergänzung ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
  • Vorhandensein eines Marktversagens
  • Abgrenzung des betreffenden Gebiets in der Art, dass die Versorgungslücke (weiße NGA-Flecken) erfasst ist, um sicherzustellen, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur führt.

Was soll erreicht werden?

  • Schaffung einer erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur zur Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgten ländlichen Gebieten, um insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken
  • Flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen bis spätestens 2018 mit Anschlüssen der nächsten Generation mit mind. 50 MBit/s

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Kommunale Zweckverbände
  • Kommunale Unternehmen

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M07 - Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

M07f: Ausbau der Breitbandversorgung (NRR: M07.0007)

Art. 20 VO (EU) 1305/2013