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1. c)

Seinen Ursprung hat der Eurovision Song Contest im Jahr 1955. Der Vorsitzende der Programmkommission der Europäischen Rundfunkunion (EBU), Marcel Bezençon, schlug damals vor, einen europäischen Schlagerwettbewerb auszurichten. Als Vorbild diente das seit 1951 jährlich veranstaltete Sanremo-Festival, der bedeutendste Musikwettbewerb Italiens. Durch eine europäische Gesangsshow sollte die Zusammenarbeit der Fernsehanstalten länderübergreifend gestärkt werden.

Am 19. Oktober 1955 beschloss die Generalversammlung der EBU die Veranstaltung eines Grand Prix Eurovision de la Chanson Européenne durchzuführen. Die erste Ausgabe fand 1956 in Lugano statt.

Zu Ehren des Erfinders wird seit 2002 jährlich während des Eurovision Song Contests der Marcel-Bezençon-Preis für das beste Lied, die beste künstlerische Darbietung und die beste Komposition  verliehen.

Nur sieben Länder traten gegeneinander an: die Schweiz, Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich, Luxemburg und Italien. Der erste Gewinner kam aus dem Gastgeberland. Lys Assia gewann für die Schweiz mit dem Titel „Refrain“.

2. a)

Da die Anmeldezahlen immer weiter anstiegen, wurde 1996 ein neues Verfahren eingeführt, bei dem eine interne Jury unter allen Teilnehmerländern eine Vorauswahl traf. Als der deutsche Beitrag durch diese neue Jurywahl ausschied, drohte Deutschland damit, den Wettbewerb nicht weiter mitzufinanzieren. Daraufhin wurde vom Ausrichter des ESC, der EBU, beschlossen, dass die fünf Länder, die am meisten Geld für den ESC zahlen, ab 1999 an keiner Vorauswahl mehr teilnehmen müssen.

Diese Regelung gilt bis heute. Die Länder sind: Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Spanien und Italien.

 

3. c)

Insgesamt 56 Staaten Europas, Nordafrikas, Vorderasiens und sogar Australien sind beim ESC derzeit teilnahmeberechtigt. Bis auf den Vatikan und Liechtenstein haben bis heute alle europäischen Staaten am ESC teilgenommen. Die Berechtigung Australiens ist auf die große Beliebtheit der Show im Land zurückzuführen, sodass Australien seit 2015 als „besonderer Gast“ teilnimmt.

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