1. b)
Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag wird auch als Élysée-Vertrag bezeichnet, da er im Élysée-Palast in Paris unterzeichnet wurde. Am 22. Januar 1963 setzten der dt. Bundeskanzler Konrad Adenauer und der frz. Staatspräsident Charles de Gaulle ihre Unterschrift unter den Vertrag. n.
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2. a)
Die deutsch-französische Aussöhnung sollte auch die Menschen beider Länder wieder näherbringen. Aus dem Élysée-Vertrag resultierten zahlreiche Städte, Schul- und Vereinspartnerschaften. Im Rahmen des Élysée-Vertrages wurde 1963 auf Initiative von Adenauer und de Gaulle das Deutsch-Französische Jugendwerk geschaffen, das bis heute Begegnungen zwischen deutschen und französischen Jugendlichen ermöglicht.
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3. a)
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Der Vertrag von Aachen sollte die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Europapolitik weiter vertiefen. Damit knüpft der Vertrag von Aachen direkt an den Élysée-Vertrag an. Neben dem symbolischen Akt der Erneuerung des Élysée-Vertrags sieht der Vertrag auch eine Vertiefung in der Zusammenarbeit der Verteidigungs- und Kulturpolitik der beiden Staaten vor.