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1. b)

Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag wird auch als Élysée-Vertrag bezeichnet, da er im Élysée-Palast in Paris unterzeichnet wurde. Am 22. Januar 1963 setzten der dt. Bundeskanzler Konrad Adenauer und der frz. Staatspräsident Charles de Gaulle ihre Unterschrift unter den Vertrag. n.

2. a)

Die deutsch-französische Aussöhnung sollte auch die Menschen beider Länder wieder näherbringen. Aus dem Élysée-Vertrag resultierten zahlreiche Städte, Schul- und Vereinspartnerschaften. Im Rahmen des Élysée-Vertrages wurde 1963 auf Initiative von Adenauer und de Gaulle das Deutsch-Französische Jugendwerk geschaffen, das bis heute Begegnungen zwischen deutschen und französischen Jugendlichen ermöglicht.

 

3. a)

Der Vertrag von Aachen sollte die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Europapolitik weiter vertiefen. Damit knüpft der Vertrag von Aachen direkt an den Élysée-Vertrag an. Neben dem symbolischen Akt der Erneuerung des Élysée-Vertrags sieht der Vertrag auch eine Vertiefung in der Zusammenarbeit der Verteidigungs- und Kulturpolitik der beiden Staaten vor.

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