Innovationsprojekte im Rahmen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"
Höhe der Förderung
- Innovationsprojekte mit landwirtschaftlichem Bezug: 100 % (50 % bei nicht KMU)
- Innovationsprojekte ohne landwirtschaftlichen Bezug: 50 % (25 % bei nicht KMU)
- Investive Kosten des Innovationsprojektes: 60 %(30 % bei nicht KMU)
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Welche Förderrichtlinie gilt?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EIP-AGRI LSA Richtlinie)
Was wird gefördert?
Es sind nur Ausgaben förderfähig, die für die Umsetzung des Innovationsprojektes erforderlich sind:Personal- und Sachkosten
- Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen
- Ausgaben für technisches Wissen und zu Marktpreisen von Dritten erworbene Patente und Rechte sowie Lizenzgebühren
- Errichtung, Erwerb einschließlich Leasing oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
- Kauf oder Leasingkauf von neuen Maschinen und Anlagen
- Allgemeine Aufwendungen
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
- Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Innovationsvorhaben.
- Das Vorhaben ist Bestandteil des Geschäftsplanes der OG.
- Erklärung des Begünstigten, dass im Ergebnis der Umsetzung des Innovationsvorhabens die Resultate (z. B. Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit, Marktpotenzial oder technische Optimierung) dokumentiert, evaluiert und über das EIP-Netzwerk veröffentlicht werden
Was soll erreicht werden?
Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft
Es wird auf folgende Leitthemen orientiert:
- Verbesserung des Boden- und Wassermanagements oder Ressourceneffizienz
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch gezielte Maßnahmen und Verbesserung von Bewirtschaftungsmethoden sowie Überwindung von Strukturhemmnissen
- Entwicklung einer nachhaltigen und von der Gesellschaft akzeptierten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung
- Erhaltung der biologischen Vielfalt und Stärkung der Ökosysteme
- Förderung einer leistungsfähigen nachhaltigen Forstwirtschaft bei Erfüllung spezifischer Waldfunktionen und Integration des Holzangebotes aus dem Privatwald in die holzbeund -verarbeitende Industrie
- Verbesserung der Integration der Erzeuger in die Lebensmittelkette
Wer wird gefördert?
- Operationelle Gruppen (OG) in Form von:
- juristischen Personen
- Personengesellschaften
- Natürliche Personen, die Mitglied der OG sind
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Landesverwaltungsamt, Dezernat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Berufsbildung
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M16 - Zusammenarbeit
M16b: Innovationen im Rahmen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"
Art. 35 VO (EU) 1305/2013