Menu
menu

Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Höhe der Förderung

  • Zwischen 10 % und 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Mindestinvestitionsvolumen: 20.000 Euro
  • Förderobergrenze: 2 Mio. Euro, welche in den Jahren 2014 – 2020 höchstens einmal ausgeschöpft werden kann

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP-Richtlinie)

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
  • Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innen wirtschaft, einschließlich Computersoftware
  • Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, Erwerb von Patentrechten und Lizenzen
  • Betreuung von Investitionsvorhaben bei förderungsfähigem baulichem Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro (Details siehe Richtlinie)

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Besonderheiten für die Bereiche Qualifikation der Zuwendungsempfänger/-innen, Buchführung, Investitionskonzept, Existenzgründung, Junglandwirte/ Junglandwirtinnen sowie die Voraussetzungen im Hinblick auf das förderfähige Investitionsvolumen sind der Richtlinie zu entnehmen.
  • Positive Einkünfte des Zuwendungsempfängers im Jahresdurchschnitt von max. 170.000 Euro bei Ledigen und max. 220.000 Euro bei Verheirateten (Prosperitätsgrenzen).

Was soll erreicht werden?

  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen landwirtschaftlicher Betriebe
  • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
  • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
  • Verbesserung des Verbaucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes

Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro, die überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich tätig sind
  • Imkereien und Wanderschäfereien

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Abteilung Landwirtschaft

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M04 - Investitionen in materielle Vermögenswerte

M04a: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (NRR: M04.0001)

Art. 17 VO (EU) 1305/2013