Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Höhe der Förderung
- Zwischen 10 % und 40 % der förderfähigen Ausgaben
- Mindestinvestitionsvolumen: 20.000 Euro
- Förderobergrenze: 2 Mio. Euro, welche in den Jahren 2014 – 2020 höchstens einmal ausgeschöpft werden kann
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Welche Förderrichtlinie gilt?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP-Richtlinie)
Was wird gefördert?
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
- Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innen wirtschaft, einschließlich Computersoftware
- Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen, Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, Erwerb von Patentrechten und Lizenzen
- Betreuung von Investitionsvorhaben bei förderungsfähigem baulichem Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro (Details siehe Richtlinie)
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
- Besonderheiten für die Bereiche Qualifikation der Zuwendungsempfänger/-innen, Buchführung, Investitionskonzept, Existenzgründung, Junglandwirte/ Junglandwirtinnen sowie die Voraussetzungen im Hinblick auf das förderfähige Investitionsvolumen sind der Richtlinie zu entnehmen.
- Positive Einkünfte des Zuwendungsempfängers im Jahresdurchschnitt von max. 170.000 Euro bei Ledigen und max. 220.000 Euro bei Verheirateten (Prosperitätsgrenzen).
Was soll erreicht werden?
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen landwirtschaftlicher Betriebe
- Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
- Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
- Verbesserung des Verbaucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes
Wer wird gefördert?
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro, die überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich tätig sind
- Imkereien und Wanderschäfereien
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Abteilung Landwirtschaft
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M04 - Investitionen in materielle Vermögenswerte
M04a: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (NRR: M04.0001)
Art. 17 VO (EU) 1305/2013