Trink- und Abwassermaßnahmen
Höhe der Förderung
Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Unterstützung.
Welche Förderrichtlinie gilt?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016)
Was wird gefördert?
- Vorhaben für eine energieeffiziente Betriebsweise von Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen
- Vorhaben zur Ersterschließung im Trink- und Abwasserbereich
- Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
- Sanierung von Altanlagen (vor 1990)
- Anpassung der Anlagen an die demografische Entwicklung und den Rückgang des Wasserverbrauchs
- Ausgaben für Investitionen sowie für Architektenund Ingenieurleistungen
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
Die förderfähigen Ausgaben müssen mehr als 50.000 Euro betragen.
Was soll erreicht werden?
- Verbesserung des Gewässerzustandes im Rahmen der Umsetzung der WRRL in landwirtschaftlich geprägten Gebieten Sachsen-Anhalts, insbesondere in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis
- Beitrag zur Unterstützung von Umweltschutzzielen über die mit der Reinigung der Abwässer verbundene Verbesserung der Gewässerqualität
- Möglichkeit zur Nutzung des Energiepotenzials des Abwassers und des Klärschlammes
- Beseitigung der Defizite bei der Trinkwasser-/ Abwasserinfrastruktur und den wirtschaftlichen sowie organisatorischen Strukturen der Aufgabenträger
Wer wird gefördert?
Gemeinden, Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts der Landkreise Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Landesverwaltungsamt, Dezernat Abwasser
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M07 - Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
M07c: Trink- und Abwassermaßnahmen
Art. 20 VO (EU) 1305/2013