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Trink- und Abwassermaßnahmen

Höhe der Förderung

Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Unterstützung.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016)

Was wird gefördert?

  • Vorhaben für eine energieeffiziente Betriebsweise von Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen
  • Vorhaben zur Ersterschließung im Trink- und Abwasserbereich
  • Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
  • Sanierung von Altanlagen (vor 1990)
  • Anpassung der Anlagen an die demografische Entwicklung und den Rückgang des Wasserverbrauchs
  • Ausgaben für Investitionen sowie für Architektenund Ingenieurleistungen

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

Die förderfähigen Ausgaben müssen mehr als 50.000 Euro betragen.

Was soll erreicht werden?

  • Verbesserung des Gewässerzustandes im Rahmen der Umsetzung der WRRL in landwirtschaftlich geprägten Gebieten Sachsen-Anhalts, insbesondere in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis
  • Beitrag zur Unterstützung von Umweltschutzzielen über die mit der Reinigung der Abwässer verbundene Verbesserung der Gewässerqualität
  • Möglichkeit zur Nutzung des Energiepotenzials des Abwassers und des Klärschlammes
  • Beseitigung der Defizite bei der Trinkwasser-/ Abwasserinfrastruktur und den wirtschaftlichen sowie organisatorischen Strukturen der Aufgabenträger

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts der Landkreise Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Landesverwaltungsamt, Dezernat Abwasser

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M07 - Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

M07c: Trink- und Abwassermaßnahmen

Art. 20 VO (EU) 1305/2013