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An­trä­ge stel­len leicht ge­macht - Vom An­trag bis zur Aus­zah­lung

Hin­weis!

Bitte be­ach­ten Sie, dass diese Schrit­te nur eine bei­spiel­haf­te Skiz­ze der Ver­fah­rens­ab­läu­fe dar­stellt, die zu Ihrer grund­sätz­li­chen Ori­en­tie­rung die­nen soll. Ab­hän­gig von den ver­schie­de­nen För­der­richt­li­ni­en kann es zu Ab­wei­chun­gen und Un­ter­schie­den in den Ab­läu­fen kom­men. Zudem gibt es auch ab­hän­gig vom Fonds un­ter­schied­li­che Re­ge­lun­gen.

Schritt 1: Die An­trag­stel­lung

Am An­fang steht die Idee!

Prü­fen Sie ge­mein­sam mit der be­ra­ten­den Be­hör­de, ob die Mög­lich­keit be­steht, die Um­set­zung zu för­dern.

Nach der Be­ra­tung durch Ihre Be­wil­li­gungs­be­hör­de, fällt es auch leich­ter, das An­trags­for­mu­lar aus­zu­fül­len. Sen­den Sie es per Post an die Be­hör­de oder geben Sie es per­sön­lich ab.

Wich­tig! Stel­len Sie den An­trag auf För­der­mit­tel un­be­dingt vor! Be­ginn der Maß­nah­me (d. h. vor Ab­schluss einer Liefer-​ oder Leis­tungs­ver­ein­ba­rung) und war­ten Sie mit Ihrer Be­stel­lung oder Auf­trags­er­tei­lung erst die Ent­schei­dung zum För­der­an­trag ab. Nur in Aus­nah­me­fäl­len kann ein vor­zei­ti­ger Maß­nah­me­be­ginn von der Be­hör­de ge­neh­migt wer­den.

Schritt 2: Die An­trags­prü­fung

Jetzt wird der An­trag von der Be­wil­li­gungs­be­hör­de ent­spre­chend der je­wei­li­gen För­der­richt­li­nie genau ge­prüft. Ist Ihr An­trag voll­stän­dig, plau­si­bel, sach­lich und rech­ne­risch rich­tig? Be­steht För­der­fä­hig­keit und För­der­wür­dig­keit? Ggf. schaut sich die Be­wil­li­gungs­be­hör­de die Ge­ge­ben­hei­ten vor Ort an.

Wich­tig! Die Be­wil­li­gungs­be­hör­den kön­nen Nach­fra­gen haben oder Nach­for­de­run­gen zum An­trag stel­len. Das ist Ihre Chan­ce, einen po­si­ti­ven Be­scheid zu er­hal­ten. Also be­ant­wor­ten Sie Rück­fra­gen am bes­ten so schnell wie mög­lich und un­be­dingt schrift­lich.

Ist Ihr An­trag als för­der­fä­hig ein­ge­stuft, kommt er zu­am­men mit den an­de­ren för­der­fä­hi­gen An­trä­gen in die Vor­ha­ben­aus­wahl, wo er nach ein­zel­nen Kri­te­ri­en ge­wich­tet wird. Hier ent­schei­det sich ab­schlie­ßend, ob der An­trag be­wil­ligt wer­den kann.

Schritt 3: Be­schei­der­tei­lung

Sie haben alle Vor­aus­set­zun­gen er­füllt, Ihr An­trag wurde aus­ge­wählt und Sie haben einen Zu­wen­dungs­be­scheid er­hal­ten?!

Wich­tig! Lesen Sie bitte alle Be­stim­mun­gen im Zu­wen­dungs­be­scheid auf­merk­sam. Sie haben nun einen Monat Zeit, um den Be­scheid auf Feh­ler zu prü­fen und ggf. Wi­der­spruch ein­zu­le­gen. Da­nach wird der Be­scheid be­stands­kräf­tig, d. h. er kann dann nur noch unter ganz be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wie­der ge­än­dert wer­den.

Schritt 4: Um­set­zung

Sie kön­nen jetzt Ihre Idee ver­wirk­li­chen.

Wich­tig! Er­ge­ben sich in die­ser Phase Än­de­run­gen ge­gen­über der An­trag­stel­lung, in­for­mie­ren Sie bitte um­ge­hend die Be­wil­li­gungs­be­hör­de. Be­ach­ten Sie auch un­be­dingt alle Pflich­ten, die Sie laut den im Be­scheid ent­hal­te­nen Auf­la­gen und Ne­ben­be­stim­mun­gen zu er­fül­len haben. So ver­hin­dern Sie mög­li­che Rück­for­de­run­gen der För­der­mit­tel.

Schritt 5: Aus­zah­lung von För­der­gel­dern

Be­zahl­te Rech­nun­gen und die ent­spre­chen­den Bu­chungs­be­le­ge sind die we­sent­li­che Grund­la­ge zur Aus­zah­lung Ihrer För­der­gel­der. Diese rei­chen Sie zu­sam­men mit einem spe­zi­el­len Form­blatt, dem Zah­lungs­an­trag, bei der Be­wil­li­gungs­be­hör­de ein. Nach Prü­fung des Zah­lungs­an­trags, wer­den die För­der­gel­der aus­ge­zahlt. 

Be­ach­ten Sie, dass die För­der­gel­der ge­kürzt wer­den kön­nen, wenn Ihre Ab­rech­nung nicht­för­der­fä­hi­ge Aus­ga­ben ent­hält oder Ver­stö­ße gegen Auf­la­gen vor­lie­gen.

Wich­tig! Der letz­te Zah­lungs­an­trag gilt als Ver­wen­dungs­nach­weis, ge­ge­be­nen­falls müs­sen Sie auch einen Sach­be­richt vor­le­gen.

Schritt 6: Kon­trol­len vor Ort

Wäh­rend der Um­set­zung Ihres Pro­jek­tes, nach Ab­schluss Ihres Pro­jek­tes und wäh­rend der Zweck­bin­dungs­frist kön­nen die Be­wil­li­gungs­be­hör­de und an­de­re be­fug­te Be­hör­den (z. B. Kon­troll­diens­te der EU und des Lan­des, Rech­nungs­hö­fe) noch Kon­trol­len bei Ihnen vor Ort durch­füh­ren.

Wich­tig! Bitte be­wah­ren Sie daher auch Ihre Be­le­ge und Nach­wei­se, wie im Be­scheid be­schrie­ben, über das Pro­jekt sorg­fäl­tig auf.