Anträge stellen leicht gemacht - Vom Antrag bis zur Auszahlung
Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass diese Schritte nur eine beispielhafte Skizze der Verfahrensabläufe darstellt, die zu Ihrer grundsätzlichen Orientierung dienen soll. Abhängig von den verschiedenen Förderrichtlinien kann es zu Abweichungen und Unterschieden in den Abläufen kommen. Zudem gibt es auch abhängig vom Fonds unterschiedliche Regelungen.
Schritt 1: Die Antragstellung
Am Anfang steht die Idee!
Prüfen Sie gemeinsam mit der beratenden Behörde, ob die Möglichkeit besteht, die Umsetzung zu fördern.
Nach der Beratung durch Ihre Bewilligungsbehörde, fällt es auch leichter, das Antragsformular auszufüllen. Senden Sie es per Post an die Behörde oder geben Sie es persönlich ab.
Wichtig! Stellen Sie den Antrag auf Fördermittel unbedingt vor! Beginn der Maßnahme (d. h. vor Abschluss einer Liefer- oder Leistungsvereinbarung) und warten Sie mit Ihrer Bestellung oder Auftragserteilung erst die Entscheidung zum Förderantrag ab. Nur in Ausnahmefällen kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn von der Behörde genehmigt werden.
Schritt 2: Die Antragsprüfung
Jetzt wird der Antrag von der Bewilligungsbehörde entsprechend der jeweiligen Förderrichtlinie genau geprüft. Ist Ihr Antrag vollständig, plausibel, sachlich und rechnerisch richtig? Besteht Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit? Ggf. schaut sich die Bewilligungsbehörde die Gegebenheiten vor Ort an.
Wichtig! Die Bewilligungsbehörden können Nachfragen haben oder Nachforderungen zum Antrag stellen. Das ist Ihre Chance, einen positiven Bescheid zu erhalten. Also beantworten Sie Rückfragen am besten so schnell wie möglich und unbedingt schriftlich.
Ist Ihr Antrag als förderfähig eingestuft, kommt er zuammen mit den anderen förderfähigen Anträgen in die Vorhabenauswahl, wo er nach einzelnen Kriterien gewichtet wird. Hier entscheidet sich abschließend, ob der Antrag bewilligt werden kann.
Schritt 3: Bescheiderteilung
Sie haben alle Voraussetzungen erfüllt, Ihr Antrag wurde ausgewählt und Sie haben einen Zuwendungsbescheid erhalten?!
Wichtig! Lesen Sie bitte alle Bestimmungen im Zuwendungsbescheid aufmerksam. Sie haben nun einen Monat Zeit, um den Bescheid auf Fehler zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen. Danach wird der Bescheid bestandskräftig, d. h. er kann dann nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen wieder geändert werden.
Schritt 4: Umsetzung
Sie können jetzt Ihre Idee verwirklichen.
Wichtig! Ergeben sich in dieser Phase Änderungen gegenüber der Antragstellung, informieren Sie bitte umgehend die Bewilligungsbehörde. Beachten Sie auch unbedingt alle Pflichten, die Sie laut den im Bescheid enthaltenen Auflagen und Nebenbestimmungen zu erfüllen haben. So verhindern Sie mögliche Rückforderungen der Fördermittel.
Schritt 5: Auszahlung von Fördergeldern
Bezahlte Rechnungen und die entsprechenden Buchungsbelege sind die wesentliche Grundlage zur Auszahlung Ihrer Fördergelder. Diese reichen Sie zusammen mit einem speziellen Formblatt, dem Zahlungsantrag, bei der Bewilligungsbehörde ein. Nach Prüfung des Zahlungsantrags, werden die Fördergelder ausgezahlt.
Beachten Sie, dass die Fördergelder gekürzt werden können, wenn Ihre Abrechnung nichtförderfähige Ausgaben enthält oder Verstöße gegen Auflagen vorliegen.
Wichtig! Der letzte Zahlungsantrag gilt als Verwendungsnachweis, gegebenenfalls müssen Sie auch einen Sachbericht vorlegen.
Schritt 6: Kontrollen vor Ort
Während der Umsetzung Ihres Projektes, nach Abschluss Ihres Projektes und während der Zweckbindungsfrist können die Bewilligungsbehörde und andere befugte Behörden (z. B. Kontrolldienste der EU und des Landes, Rechnungshöfe) noch Kontrollen bei Ihnen vor Ort durchführen.
Wichtig! Bitte bewahren Sie daher auch Ihre Belege und Nachweise, wie im Bescheid beschrieben, über das Projekt sorgfältig auf.