21. April 2022 16/22
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
die russische Aggression in der Ukraine stand auch diese Woche wieder im Mittelpunkt in Brüssel.
Zum einen stockte die EU ihre Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen zusätzlich um 50 Mio. Euro auf, darunter 45 Mio. Euro für humanitäre Projekte in der Ukraine und 5 Mio. Euro für Moldawien. Zum anderen genehmigte die EU-Kommission die deutsche Hilfe von bis zu 20 Mrd. Euro, mit denen die Bundesrepublik Unternehmen in allen Branchen unterstützen will, die von der derzeitigen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind.
Darüber hinaus treibt die EU ihre Bemühungen voran, die Kriegsverbrechen in der Ukraine zu untersuchen. Die EU-Mitgliedsstaaten wurden hierzu von EU-Justizkommissar Didier Reynders in einem Schreiben gebeten, die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft zu unterstützen, etwa durch die Bereitstellung von Ermittlern zur Dokumentation von Kriegsverbrechen, von Experten mit forensischem Fachwissen oder von Ausrüstung für die sichere Aufbewahrung von Beweismaterial. Die EU-Kommission bot in dem Kontext eine koordinierende Rolle an.
Mit besten Grüßen
Daniel Wentzlaff
Stellvertretender Leiter der Landesvertretung
Aus den Institutionen
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kommission genehmigt deutsche Milliardenhilfe für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen
Die Europäische Kommission hat eine Regelung genehmigt, mit der Deutschland vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland bis zu 20 Mrd. Euro für die Unterstützung von Unternehmen aller Wirtschaftszweige bereitstellen will. Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, in dem die Kommission mit Blick auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anerkennt, dass das Wirtschaftsleben der gesamten EU beträchtlich gestört ist.
Deutschland hatte vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland eine Beihilferegelung bei der Kommission angemeldet, mit bis zu 20 Mrd. Euro für die Unterstützung von Unternehmen bereitgestellt werden.
Unterstützt werden können Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen mit Ausnahme der Finanzbranche, sofern sie von der derzeitigen geopolitischen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind.
Etwaige Beihilfen sind in ihrer Höhe begrenzt und können in einer der folgenden Formen gewährt werden: 1) direkte Zuschüsse, 2) Steuer- oder Zahlungsvergünstigungen, 3) rückzahlbare Vorschüsse, 4) Bürgschaften, 5) Darlehen, 6) Eigenkapital und 7) Hybridfinanzierung. • fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION Saarland, Thüringen und Bremen erhalten EU-Aufbauhilfe in Höhe von 32,9 Millionen Euro Saarland, Thüringen und Bremen erhalten zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 32,9 Mio. Euro, welche im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) bereitgestellt werden. Das hat die EU-Kommission bekanntgegeben. Die Maßnahmen tragen dazu bei, die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, den digitalen und ökologischen Wandel zu fördern und von der Pandemie betroffene junge Menschen zu unterstützen. • fs Quelle PM KOM
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I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Ukraine: EU verurteilt jüngste Angriffe Russlands und stockt humanitäre Hilfe auf
Die EU verurteilt den anhaltenden und illegalen Beschuss von ukrainischen Zivilisten und ziviler Infrastruktur durch russische Streitkräfte. Da die Angriffe wichtige zivile Infrastruktur zerstören, ist der Bedarf an humanitärer Hilfe in der Ukraine weiterhin extrem hoch. Die EU stellt zusätzlich 50 Mio. Euro an humanitären Mitteln bereit, darunter 45 Mio. Euro für humanitäre Projekte in der Ukraine und 5 Mio. Euro für Moldawien. Heute wird Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an einer von US-Präsident Joe Biden organisierten Videokonferenz gemeinsam mit anderen Partnern teilnehmen, um die jüngsten Angriffe Russlands auf die Ukraine zu besprechen. Mit der Aufstockung um 50 Mio. Euro beläuft sich die von der EU als Reaktion auf den Krieg bereitgestellte humanitäre Hilfe nun auf insgesamt 143 Mio. Euro. Diese Mittel sind Teil des Hilfspakets in Höhe von 1 Mrd. Euro, das die Europäische Kommission letzte Woche auf der globalen Geberkonferenz „Stand Up For Ukraine“ zugesagt hatte.• fs Quelle PM KOM
I EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kommission treibt Untersuchung von Kriegsverbrechen in der Ukraine voran
Die Europäische Kommission treibt ihre Bemühungen zur Untersuchung von Kriegsverbrechen in der Ukraine weiter voran. In einem am 19. April versandten Brief hat EU-Justizkommissar Didier Reynders die Mitgliedstaaten zur Unterstützung der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft gebeten, etwa durch die Bereitstellung von Ermittlern zur Dokumentation von Kriegsverbrechen, von Experten mit forensischem Fachwissen oder von Ausrüstung für die sichere Aufbewahrung von Beweismaterial. Die Kommission stehe bereit, die gemeinsamen Bemühungen zu koordinieren, so ein Kommissionssprecher. Die Kommission wird zudem in Kürze einen Vorschlag zur Änderung der Eurojust-Verordnung vorlegen. Damit soll Eurojust die rechtliche Möglichkeit erhalten, Beweise für Kriegsverbrechen, insbesondere Audio- und Videoaufzeichnungen, zu sammeln und zu speichern. Die EU hat eine gemeinsame Ermittlungsgruppe mit der Ukraine eingerichtet, die Beweise sammeln und Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine untersuchen soll. Sie werde eng mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenarbeiten, betonte der Kommissionssprecher. • fs Quelle PM KOM
I RAT DER EU
Auf seiner Tagung am 13. April billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter eine Empfehlung des Rates zur Umrechnung der Griwna-Banknoten in die Währung der Mitgliedstaaten, in denen Menschen aufgenommen wurden, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. Ziel ist es, Flüchtlinge, die Schwierigkeiten haben, ihre Banknoten in EU-Währungen umzutauschen, weiter zu unterstützen.
In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Systeme einzurichten, die die Umstellung von Griwna unter ähnlichen Bedingungen in der gesamten EU ermöglichen würden. Die Programme würden es Vertriebenen aus der Ukraine, einschließlich Kindern, ermöglichen, bis zu 10 000 Griwna (ca. 310 EUR) pro Person auszutauschen. Dies wäre kostenlos und zum offiziellen Wechselkurs, wie er von der Nationalbank der Ukraine veröffentlicht wurde. Die Laufzeit dieser Systeme würde mindestens drei Monate betragen.
Die Empfehlung wird nun vom Rat im Wege des schriftlichen Verfahrens förmlich angenommen.
Der vorläufige Termin für die Annahme ist der 19. April. Empfehlungen sind keine rechtsverbindlichen Rechtsakte. Die tatsächliche Durchführung und Einrichtung der Systeme ist daher von den Mitgliedstaaten entsprechend ihren nationalen Gegebenheiten zu entscheiden. Eine Reihe von EU-Ländern hat zu diesem Zweck bereits nationale Regelungen getroffen. • fs Quelle PM RAT
I RAT DER EU
Der Rat hat am 12. April eine Richtlinie und eine Verordnung angenommen, mit denen die kontinuierliche Versorgung Nordirlands sowie Zyperns, Irlands und Maltas mit Arzneimitteln sichergestellt werden soll. Diese Texte treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, die in den nächsten Tagen erwartet wird. Die Maßnahmen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Ziel der Richtlinie ist es, die ununterbrochene Versorgung mit Humanarzneimitteln in Nordirland nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs gemäß dem Protokoll über Irland/Nordirland aufrechtzuerhalten. Außerdem wird sie ausnahmsweise und für einen Übergangszeitraum von drei Jahren das Inverkehrbringen von Arzneimitteln aus dem Vereinigten Königreich in Irland, Malta und Zypern im Rahmen von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Niederlassung von Zulassungsinhabern in der Europäischen Union ermöglichen. Die Verordnung ist eng mit der Richtlinie verknüpft und zielt darauf ab, die Versorgung derselben Märkte mit Prüfpräparaten sicherzustellen. • fs Quelle PM RAT
I EUROPÄISCHES PARLAMENT
Die Abgeordneten unterstützen ein gemeinsames Ladegerät für tragbare elektronische Geräte, wodurch Elektroschrott reduziert und die Verwendung verschiedener Mobiltelefone, Tablets und Digitalkameras bequemer wird.
Am 20. April hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz seinen Standpunkt zur überarbeiteten Funkanlagenrichtlinie mit 43 Ja-Stimmen (2 Nein-Stimmen) angenommen.
Die neuen Vorschriften würden sicherstellen, dass die Verbraucher nicht mehr jedes Mal, wenn sie ein neues Gerät kaufen, ein neues Ladegerät und Kabel benötigen und ein Ladegerät für alle ihre kleinen und mittleren elektronischen Geräte verwenden können. Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, die über ein Kabelkabel wiederaufladbar sind, müssten unabhängig vom Hersteller mit einem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet sein. Ausnahmen gelten nur für Geräte, die zu klein sind, um einen USB-Typ-C-Anschluss zu haben, wie z. B. Smartwatches, Gesundheitstracker und einige Sportgeräte.
Diese Überarbeitung ist Teil umfassenderer Bemühungen der EU, die Nachhaltigkeit von Produkten, insbesondere von Elektronik auf dem EU-Markt, anzugehen und Elektronikschrott zu reduzieren.
Die Abgeordneten wünschen sich auch klare Informationen und Kennzeichnungen auf neuen Geräten über Lademöglichkeiten sowie darüber, ob ein Produkt ein Ladegerät enthält. Dies würde dazu beitragen, Verwirrung zu vermeiden und Kaufentscheidungen für Verbraucher zu erleichtern, die oft mehrere verschiedene Geräte besitzen und nicht immer zusätzliche Ladegeräte benötigen.
Angesichts der zunehmenden Nutzung des drahtlosen Ladens wollen die Abgeordneten, dass die Europäische Kommission bis Ende 2026 eine Strategie vorlegt, die eine minimale Interoperabilität neuer Ladelösungen ermöglicht. Ziel ist es, eine neue Fragmentierung des Marktes zu vermeiden, Umweltabfälle weiter zu reduzieren, den Komfort der Verbraucher zu gewährleisten und sogenannte "Lock-in"-Effekte zu vermeiden, die durch proprietäre Ladelösungen entstehen. Sobald das Parlament als Ganzes diesen Entwurf einer Verhandlungsposition auf der Plenartagung im Mai gebilligt hat, werden die Abgeordneten bereit sein, Gespräche mit den EU-Regierungen über die endgültige Form der Gesetzgebung aufzunehmen. • fs Quelle PM RAT
Aus den Fachbereichen
I FINANZEN
Nachhaltiges Finanzwesen: Rat legte seinen Standpunkt zu europäischen grünen Anleihen fest
Die EU unternimmt weitere Schritte zur Umsetzung ihrer Strategie zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft.
Die Ständigen Vertreter der EU gaben grünes Licht für den Standpunkt des Rates zu einem Vorschlag zur Schaffung europäischer grüner Anleihen. Diese Verordnung legt einheitliche Anforderungen für Emittenten von Anleihen fest, die die Bezeichnung "European Green Bond" oder "EuGB" für ihre ökologisch nachhaltigen Anleihen verwenden möchten, die Anlegern in der Union zur Verfügung gestellt werden, und legt ein Registrierungssystem und einen Aufsichtsrahmen für externe Gutachter europäischer grüner Anleihen fest.
Ökologisch nachhaltige Anleihen sind eines der wichtigsten Instrumente zur Finanzierung von Investitionen in den Bereichen grüne Technologien, Energieeffizienz und Ressourceneffizienz sowie nachhaltige Verkehrs- und Forschungsinfrastruktur.
Nachdem sich der Rat nun auf seinen Standpunkt zu dem Vorschlag geeinigt hat, ist er bereit, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, um sich auf eine endgültige Fassung des Textes zu einigen. • fs Quelle PM Rat
Ausschreibungen
I AUSSCHREIBUNG
Just Transition: Teilen Sie Ihre bewährten Praktiken und Projekte
Das Sekretariat der Plattform „Just Transition Platform“ hat eine Umfrage gestartet, um bewährte Verfahren und Projekte im Zusammenhang mit dem gerechten Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu sammeln. Der Übergang stellt Herausforderungen im Hinblick auf die Gewährleistung des sozioökonomischen Gleichgewichts und der integrativen Ansätze dar. Regionen, die mit ähnlichen wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen konfrontiert sind, können daher sehr vom Austausch von Wissen und Erfahrungen profitieren. Regionale Beispiele für bewährte Verfahren und Projekte, insbesondere erfolgreiche politische Ansätze, Übergangsstrategien in Regionen des „Just Transition Fund“ und Projekte zur Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung und der Entwicklung von Kompetenzen, wären ein großer Gewinn.
Insbesondere strebt die Plattform erfolgreiche Förderansätze und Maßnahmen für vielversprechende Wege an, die den gerechten Wandel von Regionen unterstützen, die stark vom Wandel kohlenstoffintensiver Industrien (wie Stahl, Zement oder Chemie) betroffen sind.
Die von Ihnen bereitgestellten Informationen tragen zur Schaffung einer „Just Transition Platform“ bei, die den Austausch wertvoller Kenntnisse mit anderen Stakeholdern unterstützt.
Um einen Beitrag zu leisten, müssen Sie lediglich bis zum 30. April 2022 eine Kurzbefragung durchführen. • fs Quelle PM PM RegioFlash
IIHRE MEINUNG IST GEFRAGT
Geplantes Binnenmarkt-Notfallinstrument
Die Europäische Kommission hat vergangene Woche eine Sondierung und eine öffentliche Konsultation zum geplanten Vorschlag für ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt veröffentlicht. Mit der Sondierung ergreift die Kommission die Gelegenheit, zu erklären, warum dieses Instrument vorbereitet wird und was es erreichen soll. Gleichzeitig möchte die Kommission Meinungen zu krisenbedingten Störungen des Binnenmarktes einholen. Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, detaillierte Beiträge von Experten und der breiten Öffentlichkeit zu krisenbedingten Problemen im Binnenmarkt und zu möglichen Lösungen einzuholen. Diese Erkenntnisse werden bei der Durchführung einer Folgenabschätzung und bei der Ausarbeitung des künftigen Vorschlags für ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt herangezogen. • fs Quelle PM KOM
I IHRE MEINUNG IST GEFRAGT
EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Die Europäische Kommission bittet alle Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Zivilgesellschaft und öffentlicher Behörden sowie die Sozialpartner um Meinungen dazu, wie die EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern überarbeitet werden könnten. Die bestehenden EU-Vorschriften legen die Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten und Strafen in diesem Bereich fest. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 13. Juli 2022. • fs Quelle PM KOM
I AMTSBLATT DER EU
EPSO/AST/152/22 — Assistenten (m/w) im Sprachenbereich (AST 1) für folgende Sprachen:
Estnisch (ET), Kroatisch (HR), Italienisch (IT), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT)
Kontaktbörse
Gesuch Land
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Kontakt und Details |
Kurzbeschreibung/Stichworte |
Geschäftliches Angebot
Belgien | Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de | Hochvakuumbeschichtung angeboten
Ein innovatives wallonisches Unternehmen bietet Technologiekompetenz auf dem Gebiet der Hochvakuumbeschichtung an. Es ist auf die Abscheidung dünner Schichten durch physikalische Gasphasenabscheidung (PVD) spezialisiert, eine umweltfreundliche Technologie, die mit der REACH-Verordnung vereinbar ist und die Produkte durch Oberflächenoptimierung aufwertet. Um neue internationale Märkte zu erschließen, ist das Unternehmen auf der Suche nach langfristigen Geschäftspartnerschaften in Form von Unterverträgen, Lizenz- oder Outsourcing-Vereinbarungen. Potenzielle Partner sind Unternehmen aus den Bereichen Metallverarbeitung, Schmuck, Dekoration und Biotechnologie, die an Lösungen für Haftung, Selbstschmierung, Korrosionsschutz, Dekoration, Biokompatibilität und variable Leitfähigkeit arbeiten möchten.
Referenznummer: BOBE20220311015 |
Technisches Gesuch
Frankreich | Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de | Tanks des Typs 1 für die Wasserstoffspeicherung unter maritimen Bedingungen gesucht
Ein französisches Unternehmen entwickelt ein neues Konzept der Energieerzeugung, das die Speicherung von Wasserstoff erfordert. Der gasförmige Wasserstoff soll in Tanks mit einem Fassungsvermögen von 10 bis 40 Kubikmetern bei einem Druck zwischen 200 und 500 bar gelagert werden. Es wird eine Partnerschaft angeboten, um die Widerstandsfähigkeit dieser Tanks unter maritimen Bedingungen zu testen.
Referenznummer: TRFR20220314045 |
Geschäftliches Gesuch
Kroatien | Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de | Unternehmen für Drohnenvermessung und Bildaufnahme gesucht
Ein kroatisches Unternehmen entwickelt digitale interaktive Karten von Campingplätzen, deren Web-Mapping-Plattform Karten enthält, die mithilfe von Drohnentechnologie erstellt werden. Die Firma ist auf der Suche nach Drohnenvermessungsunternehmen, die es bei der Durchführung einiger Projekte vor Ort unterstützen. Sie sind an einer Zusammenarbeit mit Unternehmen aus Westeuropa interessiert. Die Zusammenarbeit ist im Rahmen einer Outsourcing-Vereinbarung geplant.
Referenznummer: BRHR20220315010 |
Geschäftliches Angebot
Niederlande | Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de | Digital Security SaaS-Plattform für Vertrieb angeboten
Das niederländische Unternehmen, ein unabhängiger Softwareanbieter (ISV), hat eine digitale SaaS-Sicherheitsplattform für IT-Dienstleister entwickelt. Das Unternehmen ist daran interessiert, seine Dienstleistungen auf den deutschen Markt auszudehnen und sucht nach Partnern im Rahmen eines Handelsvertretervertrags.
Referenznummer: BONL20220303013 |
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GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt ist die Jugendberatungsstelle für Fragen zu europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in der Vermittlung europäischer Themen und Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt.
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