1. B) Die Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten schlagen ihre Kandidaten für die Kommissare vor. Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, einen Kommissar zu nominieren, der dann von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Kommission ausgewählt wird.
2. C) Sie wählen die Kommissare aus den vorgeschlagenen Kandidaten aus
Der Präsident oder die Präsidentin der Europäischen Kommission hat die Aufgabe, die vorgeschlagenen Kandidaten auszuwählen und die Kommission zu leiten. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Bildung des Teams.
3. C) Die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU
Eine wichtige Voraussetzung für die Ernennung eines Kommissars ist, dass der Kandidat die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen muss. Dies stellt sicher, dass die Kommission die Interessen aller Mitgliedstaaten vertritt.
4. A) Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament muss die vorgeschlagenen Kommissare in einer Anhörung überprüfen und anschließend über ihre Ernennung abstimmen. Ohne die Zustimmung des Parlaments können die Kommissare nicht in ihr Amt eintreten.