1 b) 1993
Der Maastricht-Vertrag von 1992 (trat 1993 in Kraft) legte den Grundstein für die Europäische Union und die Einführung des Euro. Vorgänger waren die Römischen Verträge (1957) und der Einheitliche Europäische Akt (1986), die die Integration vorantrieben. Die Einheitliche Europäische Akte stellte den ersten besonderen Reformvertrag dar, auf den später die Vertragswerke Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon folgten. Sie bedeutete den vorläufigen Abschluss einer mehrjährigen Reformdebatte.
2 a) Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Frieden
Das Hauptziel der Europäischen Union (EU) ist die Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in Europa. Dies wird erreicht durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die Stärkung der politischen Integration und den Schutz der Menschenrechte. Die EU strebt auch an, die Lebensqualität der Bürger zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
3 a) Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das höchste politische Gremium der EU, bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Kommission. Er legt die politischen Prioritäten und strategischen Ziele der EU fest.