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Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen (OG) der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"

Höhe der Förderung

  • OG mit einem Innovationsprojekt mit Bezug zur landwirtschaftlichen Tätigkeit: 100 % (50 % bei nicht KMU) der förderfähigen Ausgaben
  • OG mit einem Innovationsprojekt ohne Bezug zur landwirtschaftlichen Tätigkeit: 50 % (25 % bei nicht KMU) der förderfähigen Ausgaben

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EIP-AGRI LSA Richtlinie)

Was wird gefördert?

  • Personal- und Sachkosten
  • Kooperationstätigkeiten und deren Anbahnung
  • Erstellung und Anpassung von Geschäftsplänen

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Die geplante Aktivität der OG ist auf Sachsen- Anhalt ausgerichtet und der überwiegende Teil der Mitglieder ist in Sachsen-Anhalt aktiv.
  • Der Sitz der OG ist in Sachsen-Anhalt, sie besteht aus mindestens zwei unabhängigen Akteuren.
  • Vorlage eines als neue Aktivität bestätigten Geschäftsplanes für die Einrichtung der OG aus dem u. a. folgendes erkennbar ist:

    - Beschreibung des Innovationsprojektes, das entwickelt, getestet, angepasst oder durchgeführt werden soll und seine Bedeutung für die Praxis,

    - Erläuterung des Nutzens, der dem Land Sachsen-Anhalt aus dem Projekt erwächst,

    - Benennung der Mitglieder der OG, eine Erklärung ihrer Zusammenarbeit sowie der Verfahren zur Sicherstellung der Transparenz und zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
  • Erklärung der OG, dass sie regelmäßig über ihre Arbeit berichten wird und dass die Ergebnisse über das EIP-Netzwerk veröffentlicht werden
  • Die OG koordiniert mindestens ein Innovationsprojekt.
  • Die Gesamtfinanzierung der OG ist nachgewiesen.

Was soll erreicht werden?

  • Unterstützung für die Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen (OG) der EIP
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und Umweltleistung
  • Zusammenarbeit und Umsetzung innovativer Problemlösungen in OG
  • Bessere Überleitung wissenschaftlicher Erkenntnisse in land- und forstwirtschaftliche Unternehmen

Wer wird gefördert?

Operationelle Gruppen (OG) in Form von juristischen Personen oder Personengesellschaften

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Landesverwaltungsamt, Dezernat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Berufsbildung

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M16 - Zusammenarbeit

M16a: Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen (OG) der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"

Art. 35 VO (EU) 1305/2013