MSL - Einführung und Beibehaltung ökologischer/biologischer Landbau
Höhe der Förderung
- Bei Teilnahme am Kontrollverfahren zusätzlich 50 Euro/ha, höchstens 600 Euro je Unternehmen
Bei Einführung der Maßnahme in den ersten beiden Jahren
- 403 Euro/ha Ackerland/Grünland
- 1.215 Euro/ha Gemüse
- 1.657 Euro/ha Dauerkulturen
und in den folgenden drei Jahren bzw. bei Beibehaltung der Maßnahme
- 273 Euro/ha Ackerland/Grünland
- 468 Euro/ha Gemüse
- 975 Euro/ha Dauerkulturen
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss je Hektar landwirtschaftliche Fläche.
Welche Förderrichtlinie gilt?
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSL-Richtlinie) Abschnitt 2 - Teil A: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren
Was wird gefördert?
- Einführung ökologischer Anbauverfahren im gesamten Betrieb
- Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens im gesamten Betrieb
- Kontrollkostenzuschuss bei Teilnahme am Kontrollverfahren
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
- Der Verpflichtungszeitraum beträgt mindestens fünf Jahre und kann bis zu zwei Verpflichtungsjahre verlängert werden; das Verpflichtungsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12.
- Der Betrieb ist selbst zu bewirtschaften. Unabhängig von der geförderten Verpflichtungsfläche erstrecken sich die Verpflichtungen auf alle landwirtschaftlich genutzten Flächen und Tiere des Betriebes.
Was soll erreicht werden?
- Nachhaltige Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit den Belangen der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes vereinbar sind
- Verringerung der Belastungen des Grundwassers mit Nitrat
- Abkehr von engen Fruchtfolgen
- Erhaltung/Verbesserung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft
Wer wird gefördert?
Betriebsinhaber/-innen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Landwirtschaft
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M11 - Ökologischer/biologischer Landbau
M11a: Einführung ökologischer/biologischer Landbau (NRR: M11.0001)
M11b: Beibehaltung ökologischer/biologischer Landbau (NRR: M11.0002)
Art. 29 VO (EU) 1305/2013