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MSL - Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur

Höhe der Förderung

  • Jährlich 850 Euro/ha Fläche mehrjähriger Blühstreifen oder Blühfläche
  • Jährlich 670 Euro/ha Fläche Blühstreifen oder Blühfläche
  • Jährlich 670 Euro/ha Fläche Schonstreifen

Soweit naturbetonte Strukturelemente der Feldflur zur Erbringung von ökologischer Vorrangfläche genutzt werden, wird der Betrag für die betreffenden Flächen um 380 Euro/ha verringert.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Förderrichtlinie gilt?

„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ (MSL-Richtlinie) Abschnitt 2 - Teil B: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau.

Was wird gefördert?

Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen Blüh- oder Schonstreifen, insbesondere streifenweise, etabliert sowie bewirtschaftet, gepflegt oder unterhalten werden.

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Anlage und Bewirtschaftung eines oder mehrerer der förderfähigen Struktur- und Landschaftselemente auf der Ackerfläche des Betriebes
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen.
  • Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Was soll erreicht werden?

  • Nachhaltige Stärkung der agrarökologischen Selbstregulierungskräfte durch Blühflächen, Blühoder Schonstreifen
  • Verringerung der Aufwandmengen für Insektizide
  • Schaffung von ökologisch wichtigen Bereichen, Übergängen und zusätzlichen Strukturen in der Agrarlandschaft
  • Erhöhung der Biodiversität durch Schaffung von Schutz-, Brut-, Rückzugs- oder Migrationsflächen für viele Spezies

Wer wird gefördert?

Betriebsinhaber/-innen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Landwirtschaft

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)

M10i: Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (NRR: M10.0004)

Art. 28 VO (EU) 1305/2013