FNL - Beweidung mit Rindern
Höhe der Förderung
Jährlich 450 Euro/ha
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Welche Förderrichtlinie gilt?
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)
Was wird gefördert?
Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland und anderen beweidbaren Flächen durch Beweidung mit Rindern
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
- Flächen, die in Natura 2000-Gebieten liegen und folgenden Lebensraumtypen (LRT) zuzuordnen sind:
- 1340 Salzwiesen im Binnenland
- 4010 Feuchte Heiden
- 4030 Trockene Europäische Heiden
- 6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
- 6210 Naturnahe Kalktrockenrasen
- 6230 Submontane und kolline Borstgrasrasen
- 6440 Brenndolden-Auenwiesen
- 6510 Magere Flachlandmähwiesen
- 6520 Bergmähwiesen oder - Flächen, die in Natura 2000-Gebieten zu diesen LRT entwickelt werden können.
- Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen
- Weidepflege ist grundsätzlich jährlich erforderlich mit Ausnahme der ganzjährigen Dauerstandweide.
- Bestätigung der Eignung der Maßnahme auf der Fläche durch die zuständige Naturschutzbehörde
- Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen.
- Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Was soll erreicht werden?
- Erhaltung der naturnahen und durch menschliche Nutzung geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt
- Fortwährende Nutzung bzw. Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Flächen
Wer wird gefördert?
Landwirte, private Nutzungsberechtigte oder eingetragene Vereine, die Flächen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt bewirtschaften und ihren Sitz, Wohnsitz oder Betriebssitz in der EU haben
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Landwirtschaft
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)
M10e: FNL - Beweidung mit Rindern
Art. 28 VO (EU) 1305/2013