Stabilisierung des Genbanknetzwerkes Rose
Höhe der Förderung
- 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Jährliche Förderhöhe maximal 80.000 Euro
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Welche Förderrichtlinie gilt?
Durchführungserlass
Was wird gefördert?
- Personal- und Sachkosten
- Kosten für Koordinierungsaufgaben für das Genbanknetzwerk Rose
- Kosten im Zusammenhang mit Referenzsammlungen/Bonituren an Wild- und Kulturrosen
Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?
Das Projekt setzt Eigenleistungen des Begünstigten von mindestens 50 % des förderfähigen Investitionsvolumens voraus.
Was soll erreicht werden?
- Dauerhafte Sicherung der ex-situ-Sammlungen und die Einbindung von Sammlungen bzw. Vorkommen pflanzengenetischer Ressourcen der Gattung Rosa L. in ein Erhaltungs- und Informationsnetzwerk
- Sicherung der genetischen Vielfalt der Rose und ihrer Nutzung für Forschung, Innovation und neuartige Verfahren und Produkte
Wer wird gefördert?
Stadt Sangerhausen als kommunaler Träger des Europa-Rosariums
Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Bereich Förderung/Sonderprogramme
Maßnahmenbezeichnung laut EPLR
Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)
M10n: Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen - Stabilisierung des Genbanknetzwerkes Rose
Art. 28 VO (EU) 1305/2013