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Stabilisierung des Genbanknetzwerkes Rose

Höhe der Förderung

  • 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Jährliche Förderhöhe maximal 80.000 Euro

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Durchführungserlass

Was wird gefördert?

  • Personal- und Sachkosten
  • Kosten für Koordinierungsaufgaben für das Genbanknetzwerk Rose
  • Kosten im Zusammenhang mit Referenzsammlungen/Bonituren an Wild- und Kulturrosen

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

Das Projekt setzt Eigenleistungen des Begünstigten von mindestens 50 % des förderfähigen Investitionsvolumens voraus.

Was soll erreicht werden?

  • Dauerhafte Sicherung der ex-situ-Sammlungen und die Einbindung von Sammlungen bzw. Vorkommen pflanzengenetischer Ressourcen der Gattung Rosa L. in ein Erhaltungs- und Informationsnetzwerk
  • Sicherung der genetischen Vielfalt der Rose und ihrer Nutzung für Forschung, Innovation und neuartige Verfahren und Produkte

Wer wird gefördert?

Stadt Sangerhausen als kommunaler Träger des Europa-Rosariums

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Bereich Förderung/Sonderprogramme

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)

M10n: Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen - Stabilisierung des Genbanknetzwerkes Rose

Art. 28 VO (EU) 1305/2013