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Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Höhe der Förderung

  1. Biotopbäume: bis zu 300 Euro/Baum als Einmalzahlung für Biotopbäume bzw. für stehende abgestorbene Bäume (Totholz) in Abhängigkeit von der Baumart bzw. 30 Euro/Festmeter als Einmalzahlung für liegende abgestorbene Bäume oder Baumteile
    Totholz: bis zu 350 Euro/ha pro Jahr in Abhängigkeit von der Baumart und dem Bestockungsgrad
  2. Bis zu 350 Euro/ha pro Jahr in Abhängigkeit von der Baumart und dem Bestockungsgrad
  3. 500 Euro/ha
  4. 15 Euro/Festmeter als einmalige Zahlung (Einschlag) bzw. bis zu 700 Euro/ha (Mahd)

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinie zur Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)

Was wird gefördert?

  1. Biotopbäume: Dauerhafter Nutzungsverzicht von bis zu fünf Einzelbäumen (gemäß Kartier- Anleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt für einen hervorragenden Zustand) oder Baumgruppen je Hektar; Einmessung geografischer Koordinaten; dauerhafte Kennzeichnung
    Totholz: Belassen, Einmessung, Kennzeichnung von abgestorbenen, stehenden oder liegenden Bäumen/Baumteilen bis zum vollständigen Zerfall
  2. Kosten für vollständigen Verzicht auf Holznutzung in Altbeständen der Flora-Fauna- Habitat-Waldlebensraumtypen mit mittlerem Brusthöhendurchmesser von mindestens 50 cm des Hauptbestandes für 10 Jahre; nur in Gebieten mit geringem Altholzanteil
  3. Aktive frühzeitige Entnahme von nicht lebensraumtypischen Gehölzen im Rahmen der Waldpflege
  4. Auflichtung von Waldbeständen zur Förderung von Arten der Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutz- Richtlinie sowie von stark gefährdeten, lebensraumtypischen Arten; Mähen und Freistellen von im Wald liegenden Offenland- Lebensraumtypen sowie von Strukturen wie Kleingewässer, Felsbildungen etc.

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Waldflächen der Gebietskulisse Natura 2000
  • Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert

Was soll erreicht werden?

Aufwertung von Waldlebensräumen für Pflanzen und Tierarten durch freiwillige Maßnahmen von Waldbesitzern/Waldbesitzerinnen

Wer wird gefördert?

  • Private und öffentliche Waldbesitzer/-innen und deren Vereinigungen
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Keine Berechtigung für Bundes- oder Landeswald

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Forsten

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M15 - Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

M15a: Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Art. 34 VO (EU) 1305/2013