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Ländlicher Wegebau - Kommunen

Höhe der Förderung

  • Bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben
  • Bei Maßnahmen, die der Umsetzung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK), einer Entwicklungsstrategie von LEADER oder der Umsetzung eines regionalen Entwicklungskonzeptes dienen, kann die Förderhöhe um bis zu 10 % erhöht werden.
  • Vorhaben, die der Umsetzung eines integrierten Gemeindeentwicklungs- oder Stadtentwicklungskonzeptes dienen, können einen Zuschlag von 10 % erhalten (Details siehe Richtlinie).

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Unterstützung.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 – 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (RELE 2014 – 2020)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben für den ländlichen Charakterangepasste Infrastrukturmaßnahmen:

  • Vorarbeiten
  • Neubau multifunktionaler ländlicher Wege, Brücken und Nebenanlagen
  • Befestigung vorhandener bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege, Brücken u.a.
  • Honorare für Architekten und Ingenieure

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Berücksichtigung der Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere der Umweltverträglichkeit sowie der Prinzipen der Nachhaltigkeit
  • Die Förderung von Vorhaben ist auf ländlich strukturierte Gemeinden oder Ortsteile, Weiler u.a. mit weniger als 10.000 Einwohnern beschränkt.
  • Touristische Beschilderung von Wegen hat entsprechend dem Touristischen Leitsystems in Sachsen-Anhalt zu erfolgen.
  • Übereinstimmung mit dem ländlichen Wegekonzept Sachsen-Anhalts

Was soll erreicht werden?

  • Stärkung der ländlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale der Kommunen
  • Unterstützung bei der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften (Details siehe Richtlinie)

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Ländlicher Raum

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M07 - Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

M07b: Ländlicher Wegebau (NRR: M07.0003)

Art. 20 VO (EU) 1305/2013