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IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

Höhe der Förderung

  • 75 % der förderfähigen Ausgaben
  • Gesamtinvestitionsvolumen mindestens netto 5.000 Euro, maximal 200.000 Euro

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Unterstützung.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (IKT-Richtlinie)

Was wird gefördert?

  • Vorhaben, die zur Schaffung einer landesweit homogenen Schul-IKT-Architektur führen (einheitlich standardisierte Vernetzungs- und Sicherheitsinfrastrukturkomponenten)
  • Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit mobilen Multimedia-Arbeitsstationen (Hard- und Softwarekomponenten), Multimedia-Präsentationsgeräten und lokalen Netzwerken einschließlich Installation und technischer Wartung
  • Ausstattung mit stationären Multimedia-Arbeitsstationen, mit vernetzten Computerkabinetten und lokalen Netzwerken einschließlich Installation und technischer Wartung
  • Ausstattung mit passiven und aktiven Netzwerkkomponenten entsprechend des landeseinheitlichen Mindeststandards
  • Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der IKT-Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie regionaler Medienstellen, einschließlich Installation und technischer Wartung der Baugruppen für den Aufbau und den Betrieb eines lokalen Netzwerkes mit Internetanbindung
  • Ausstattung mit Hard- und Softwarelösungen zur elektronischen Distribution sowie zum Unterrichtseinsatz digitaler Medienangebote über ein lokales Netzwerk mit Internetanbindung
  • Aufbau von Lernplattformen

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Konzept, aus dem die angestrebten pädagogischen Ziele ersichtlich sind
  • Nutzung des E-Mail-Dienstes des Landesbildungsservers Sachsen-Anhalt
  • Abschluss des Projektes innerhalb eines Jahres
  • Positive schulfachliche Stellungnahme des Landesschulamts zur Qualität und den Bildungszielen des Konzeptes

Was soll erreicht werden?

  • Verbesserung des Zugangs und der Nutzung von IKT an Schulen im ländlichen Raum zur Sicherung einer modernen Bildungsinfrastruktur
  • Verbesserung der technischen Voraussetzungen für das Erreichen der informationstechnologischen Bildungsziele des Landes Sachsen-Anhalt
  • Standardisierung der Infrastruktur in Schulen zur Optimierung des administrativen Aufwands

Wer wird gefördert?

  • Öffentliche und anerkannte freie Schulträger

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M07 - Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

M07k: IKT zur Nutzung elektronischer Medien an allgemein- und berufsbildenden Schulen

Art. 20 VO (EU) 1305/2013