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Antwort 1: A)

er/ sie untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe, EU-Einrichtungen und sonstigen Stellen
Der EU-Bürgerbeauftragte prüft Beschwerden über Verwaltungsmissstände wie Intransparenz, Verzögerungen oder ungerechte Behandlung.

Antwort 2: A)

Schweden ist die richtige Antwort. Das Europäische Parlament hat 1979 kurz nach seiner ersten Direktwahl gefordert, dass ein Europäischer Bürgerbeauftragter ernannt wird. Auch im Bericht des Ausschusses für ein Europa der Bürger von 1985 war der Vorschlag enthalten. Doch erst im Jahr 1990, als der damalige spanische Regierungschef Felipe González in einem Brief an seine Kollegen im Europäischen Rat die Idee einer Europäischen Staatsbürgerschaft aufwarf, kam die Debatte in Fahrt.

 

Antwort 3: A)

Der am häufigsten angeprangerte Missstand ist mangelnde Transparenz.
Die meisten Beschwerden kommen aus Deutschland (18 %), dann folgt Spanien (12 %).

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