1. b) 1949
Der Europarat – englisch Council of Europe (CoE), französisch Conseil de l’Europe (CdE) – ist eine am 5. Mai 1949 gegründete europäische internationale Organisation. Die Gründung erfolgte durch die Satzung des Europarates, einen in London abgeschlossenen Vertrag.
2. b) 46
Dem Europarat gehören 46 Staaten mit über 700 Millionen Bürgern an.
3. b) Förderung der Menschenrechte und der Demokratie
Die zentrale Zuständigkeit des Europarats ist der Schutz der Menschenrechte und die Völkerverständigung, bei der EU steht dagegen die konkrete wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit im Vordergrund. Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union (EU) verbunden, auch wenn beide die Europaflagge und die Europahymne verwenden. Der Europarat ist daher auch nicht zu verwechseln mit den EU-Institutionen Europäischer Rat (Organ der Staats- und Regierungschefs) und Rat der Europäischen Union (Ministerrat).
4. b) Europäische Menschenrechtskonvention
Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern des Europarats, der einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats) enthält. Über seine Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates, einschließlich der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sind Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention.