Antwort 3: b)
Das Deutsch-Französische Jugendwerk organisiert und unterstützt Austauschprogramme, Begegnungen und Projekte für junge Menschen in beiden Ländern. In einem zwischenstaatlichen Abkommen wurde am 5. Juli 1963 die Gründung einer „Organisation zur Förderung der Beziehungen zwischen der deutschen und der französischen Jugend“ vereinbart. Artikel 2 (1) des Gründungsabkommens schreibt fest:
„Das Jugendwerk hat die Aufgabe, die Bande zwischen der Jugend der beiden Länder enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen; es hat hierzu die Jugendbegegnung und den Jugendaustausch anzuregen, zu fördern und gegebenenfalls selbst durchzuführen.[2]“





