1. a)
Die Kinderrechtskonvention trat am 20.September 1990 in Kraft, nachdem sie im Jahr zuvor beschlossen wurde.
2. b)
Die 54 Artikel der Kinderrechtskonvention wurden von der UNICEF, der Kinderrechtsorganisation der UNO, in 10 Grundrechte zusammengefasst, damit sie „kindergerechter“ verstanden werden kann.
3. a)
Von allen UN-Mitgliedsstaaten haben nur die USA die UN-Kinderrechtskonvention nicht ratifiziert. 1995 unterschrieb die damalige Außenministerin Madeleine Albright sie zwar, jedoch konnte eine notwendige Zweidrittelmehrheit im Senat bislang nicht erzielt werden. Mit der Anerkennung durch 196 Staaten ist es die am meisten unterzeichnete Konvention der Welt.
Quellen:
https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/542845/quiz-zum-tag-der-kinderrechte/
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/OJ-9-2023-11-20_DE.pdf
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention