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1. a)

Um am ESK teilzunehmen musst du während der Projektzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (eine Registrierung ab 17 ist möglich), musst du die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eines der folgenden Länder besitzen oder euch rechtmäßig in der EU oder einem der folgenden Länder aufhalten: Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Nordmazedonien, Serbien und benachbarte Partnerländern der EU und es ist egal, ob du berufstätig, arbeitslos oder gerade in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung bist – das ESK steht allen jungen Menschen offen.

2. c)

Das ESK wird durch die EU gefördert. Freiwillige erhalten kein Gehalt, doch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und Versicherung sowie einen Sprachkurs werden komplett übernommen. Außerdem nehmen die Freiwilligen an einem Vorbereitungsseminar sowie einem Rückkehr-Event statt. Wer kindergeldberechtigt ist, erhält während des Dienstes weiterhin Kindergeld.

 

3. a), b)

Im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps kannst du an 2- bis 12-monatigen Freiwilligenprojekten mitarbeiten (beachte: die meisten Projekte dauern mindestens 6 Monate). Die ESK-Projekte sind Solidaritätsaktivitäten in den Bereichen Bildung, Kreativität und Kultur, Gesundheit, Integration, Inklusion, Umwelt- und Naturschutz.

Das Europäische Solidaritätskorps ist offen für alle Jugendlichen – auch für junge Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen sowie für Menschen mit Fluchterfahrung und für Jugendliche mit wirtschaftlichen, sozialen oder geografischen Hindernissen. Für diese Zielgruppe gibt im Rahmen der Freiwilligenprojekte auch einen kürzeren Dienst von 2 Wochen bis 2 Monaten.

Europäische Projekte und diverse Partnergesuche

erstellt vom Enterprise Europe

Network Sachsen-Anhalt.

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