Abgedecktes geografisches Gebiet: Land Sachsen-Anhalt
Betroffenes politisches oder spezifisches Ziel:
Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität
Art der förderfähigen Antragsteller:
Betrieblicher Förderzugang:
Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten (bei ≥ 250 Beschäftigten in Spezialfällen), Selbstständige und Freiberufler*innen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.
Individueller Förderzugang:
Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und Arbeitslose (die keine Leistungen nach dem SGB II und III beziehen) die Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf:
44.320.000 EUR
Anfangs- und Enddatum des Aufrufs:
Betrieblicher Förderzugang: 25.07.2023 – 30.06.2024 (Eine Verlängerung des Förderzeitraums bis zum 31.12.2028 ist avisiert, sobald die Verordnung (EU) 1407/2013 seitens der EU-Kommission verlängert wird.)
Individueller Förderzugang: 25.07.2023 – 31.12.2028
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