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Kurzmeldungen

Start des Förderprogramms "Örtliches Teilhabemanagement"

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.

Die Förderung zielt darauf ab, Menschen mit Beeinträchtigungen die gleichberechtigte und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe durch die Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu ermöglichen.
Die Förderung erfolgt auf der Basis der am 30.03.2023 veröffentlichten Richtlinie, in der jeweils gültigen Fassung (MBl. LSA 9/2023 vom 30.03.2023). Mit dem Programm „Örtliches Teilhabemanagement“ werden Kommunen bei der Schaffung von örtlichen Teilhabemanagements unterstützt. Hierfür wird die Einstellung fachlich qualifizierter und geeigneter Teilhabemanager*innen gefördert.


Abgedecktes geografisches Gebiet: Sachsen-Anhalt
Betroffenes politisches oder spezifisches Ziel: 
Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen 

Art der förderfähigen Antragsteller: 
Zuwendungsempfänger nach Handlungssäule 1 sind die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt. 
Zuwendungsempfänger nach Handlungssäule 2 sind die kreisangehörigen Kommunen des Landes. 

Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf: 33.333.334 Euro 

Anfangs- und Enddatum des Aufrufs: 01.04.2023 - 31.03.2028

Weitere Informationen finden Sie unter: 
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/wiedereingliedern-unterstuetzen/oertliches-teilhabemanagement