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Kurzmeldungen

Neue EFRE-Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsanlagen und -infrastruktur

Mit der Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung nachhaltiger Mobilität – Radverkehrsanlagen und -infrastruktur eröffnen wir allen Kommunen in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, bis 2023 über Jahresprogramme Fördermittel für den Ausbau ihrer Radwegenetze in Anspruch zu nehmen.

Gegenstand der Förderung

  • der Neu- und Ausbau von Radverkehrsanlagen (gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA 2010, Tabelle 5)
  • Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ (gemäß ERA 2010, Tabelle 8)
  • die Einrichtung von Fahrradstraßen und
  • die Errichtung begleitender Radverkehrsinfrastruktur (zum Beispiel Bike&Ride-Anlagen, Fahrradabstellanlagen,  Wegweisungs- und Beschilderungssysteme, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder usw.)

Voraussetzung ist, dass sich die Maßnahme in kommunaler Baulast befindet und dazu geeignet ist, zu einer nachhaltigen und signifikanten CO2-Reduzierung beizutragen.


Welche Voraussetzungen müssen die Projekte erfüllen?

Nachweis der CO2-Einsparung

Gefördert werden Projekte, die durch CO2-Einsparung einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes und des Operationellen Programms leisten - also Projekte, die im Alltag den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad fördern.
Zur Ermittlung der erwarteten CO2-Einsparungen für den Neu- und Ausbau von Radverkehrsanlagen wird Ihnen ein Excel-Tool zur Verfügung gestellt. Durch die Eingabe weniger Daten können Sie so bereits zu Beginn der Planungen überprüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt.

 

Nachweis des verkehrlichen Bedarfs

Für Radverkehrsanlagen muss der verkehrliche Bedarf nachgewiesen werden. Kriterien für den Bedarfsnachweis entsprechend ERA 2010 sind unter anderem die Verkehrs- und Unfallsituation, die Stärke und Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs, die Übersichtlichkeit der Straße, vorhandene Schulstandorte, zentrale Einrichtungen usw. Förderfähig sind alle Führungsformen des Radverkehrs gemäß ERA. Die ERA 2010 hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen Führungsform (siehe ERA 2010 Anhang 1) und ist der Handlungsleitfaden für eine StVO-konforme Planung.

 

Stand der Technik

Radverkehrsanlagen sind so zu bemessen, dass Sie dem Stand der Technik entsprechen, der in Normen, Richtlinien und Empfehlungen (wie StVO, RAL, RASt, ERA usw.) dokumentiert ist.

 

Antragsberechtigte

Das Programm richtet sich an Kommunen, soweit sie Baulastträger des Fördergegenstandes sind.

 

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 90 Prozent.

 

Projektlaufzeit

Die Projekte müssen spätestens bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen werden.

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Antragsstellung.

 

Weitere Informationen zum EFRE in Sachsen-Anhalt finden Sie auf dieser Seite.