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Kurzmeldungen

Kommission beschließt zweite Änderung des EPLR 2014-2020

Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss vom 16.3.2017 die zweite Änderung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums von Sachsen-Anhalt (EPLR) für eine Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums genehmigt.

Aufgrund der Genehmigung können die zwei neuen Maßnahmen „Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte" und „Einführung ökologischer Landbau“ in Sachsen-Anhalt angeboten werden. Die Stärkung des ökologischen Landbaus soll durch insgesamt 22,3 Mio. Euro zusätzlicher ELER-Mittel erfolgen. Insgesamt stehen damit mehr als 100 Mio. Euro öffentliche Mittel bis zum Ende der Förderperiode für den ökologischen Landbau bereit. In die Junglandwirteförderung sollen 3,4 Mio. Euro zur Unterstützung der Unternehmensnachfolge und Existenzgründung in der Landwirtschaft fließen. Die Mittelbereitstellung konnte aufgrund von Minderbedarfen bei anderen Maßnahmen bzw. durch andere Finanzierungsquellen erfolgen.


Zur Erreichung eines weiteren wichtigen Ziels, die Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 erfolgen Umschichtungen aus den zwei Forstmaßnahmen. Die Forstmaßnahmen werden in andere EPLR-Maßnahmen integriert bzw. im Bedarfsfall durch die Bereitstellung anderer Unterstützungsquellen bedient.


Das geänderte EPLR 2014-2020 finden Sie hier.