Menu
menu

Kurzmeldungen

Kommission beschließt vierte Änderung des EPLR 2014-2020

Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss vom 16. Februar 2018 die vierte Änderung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums von Sachsen-Anhalt (EPLR) für eine Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums genehmigt.

Die Änderung betrifft:

  • die Neuabgrenzung der aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiete und
  • die Harmonisierung Förderung von LEADER/CLLD und der Dorferneuerung und -entwicklung.

Das genehmigte EPLR (Version 5.0) sowie die Annexe sind auf dem Europaportal unter folgendem Link online gestellt: