Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss vom 16. Februar 2018 die vierte Änderung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums von Sachsen-Anhalt (EPLR) für eine Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums genehmigt.
Die Änderung betrifft:
- die Neuabgrenzung der aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiete und
- die Harmonisierung Förderung von LEADER/CLLD und der Dorferneuerung und -entwicklung.
Das genehmigte EPLR (Version 5.0) sowie die Annexe sind auf dem Europaportal unter folgendem Link online gestellt: