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Kurzmeldungen

Informationspflicht der Begünstigten aus dem ELER geändert

Während der Durchführung von ELER-finanzierten Vorhabens ist das Anbringen eines Posters oder einer Erläuterungstafel nunmehr erst ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro öffentliche Unterstützung (Zuschuss) statt bisher 10.000 Euro erforderlich.

Darüber hinaus hat Sachsen-Anhalt entschieden, auf Poster bzw. Erläuterungstafeln bei allen flächen- und tierbezogenen Maßnahmen einschließlich der Bodenschutzkalkung von Waldflächen und Natura 2000-Managementplänen sowie bei Vorhaben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) Agri zu verzichten. Zudem kann bei bestimmten Vorhaben , bei denen es nicht zu einer Investition kommt, durch die Bewilligungsbehörde entschieden werden, dass ein Poster oder eine Erläuterungstafel nicht angebracht werden muss. Näheres ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen.

Die Vereinfachung geht auf die Änderung der Verordnung EU Nr. 808/2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/669 der Europäische Kommission zurück.

Der Leitfaden für Begünstigte mit den Vorschriften zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums 2014 bis 2020 wurde entsprechend angepasst.