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Kurzmeldungen

Ideenwettbewerb „Aktive Eingliederung" Salzlandkreis

Die Gebietskörperschaft Salzlandkreis startet einen Ideenwettbewerb für das Ziel der beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.

  • Von dem Aufruf zur Einreichung von Anträgen abgedecktes geografisches Gebiet:
    Sozialraum A – Region Aschersleben
    Sozialraum B – Region Bernburg
    Sozialraum C – Region Schönebeck (Elbe)
    Sozialraum D – Region Staßfurt Mansfeld-Südharz
  • betroffenes politisches oder spezifisches Ziel: Das Projektziel ist, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen. Dabei sollen mindestens 30% der Teilnehmenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (einschließlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse nach dem SGB II) oder in eine Ausbildung integriert werden.
  • Art der förderfähigen Antragsteller: Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Zuwendungsbescheid festzulegen, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet. Die Zuwendungsempfänger müssen die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen. Für ein Projekt kann grundsätzlich nur ein Träger Zuwendungsempfänger sein. Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig. Ausnahmen können in begründeten Fällen nach vorheriger Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde zugelassen werden.
  • Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf: Pro Sozialraum stehen für 36 Monate maximal 480.000,00 EUR Fördermittel zur Verfügung. Die Kofinanzierung in Höhe von 15 vom Hundert kann durch das Arbeitslosengeld II der Teilnehmenden in Form einer Teilnehmenden bezogenen Pauschale berücksichtigt werden.
  • Veröffentlichungsdatum: 04.07.2022
  • Angebotsfrist: 12.08.2022 um 12:00 Uhr

 

Hier finden Sie weitere Unterlagen zum Ideenwettbewerb.