Menu
menu

Kurzmeldungen

Ideenwettbewerb "Aktive Eingliederung" in Dessau-Roßlau

Die Gebietskörperschaft Dessau-Roßlau startet einen Ideenwettbewerb zur Umsetzung des Förderbereiches Aktive Eingliederung.

Von dem Aufruf zur Einreichung von Anträgen abgedecktes geografisches Gebiet:

Kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau

 

betroffenes politisches oder spezifisches Ziel:

Ziel ist die regionale Ausgestaltung des Förderbereiches „Aktive Eingliederung“ aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt. Förderfähig im Sinne der „Aktiven Eingliederung“ sind Projekte zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen und daraus resultierendem besonderen Unterstützungsbedarf. Zielgruppe in Dessau-Roßlau sind Langzeitarbeitslose

a) die länger als zwei Jahre arbeitslos und in der Regel über 35 Jahre alt sind, 

b) mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder

c) mit Migrationshintergrund.

Der Ideenwettbewerb dient zur Auswahl eines Projektes im Stadtgebiet Dessau-Roßlau im Umfang von 15 Teilnehmerplätze für 36 Monate.

 

Art der förderfähigen Antragsteller:

Zuwendungsempfangende sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Zuwendungsbescheid festzulegen, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet. Die Zuwendungsempfangenden müssen die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen. Für ein Projekt kann grundsätzlich nur ein Träger Zuwendungsempfangender sein. Kooperationsverträge oder -vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig, sofern nicht in Teil 2 abweichende Regelungen getroffen werden. Ausnahmen können in begründeten Fällen nach vorheriger Abstimmung mit der Bewilligungsstelle zugelassen werden.

 

Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf:

Das finanzielle Gesamtvolumen für das Projekt beträgt für 36 Monate maximal 660.000 €. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt. Das Arbeitslosengeld II der TeilnehmerInnen kann in Form einer teilnehmerbezogenen Pauschale zur Finanzierung des Gesamtvorhabens mit 15 % berücksichtigt werden.

 

Anfangs- und Enddatum des Aufrufs: 26.07.2022 bis 23.08.2022, 12:00 Uhr

 

Sie haben Interesse an diesem Förderaufruf? Hier finden Sie weitere Informationen zum Ideenwettbewerb.