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Kurzmeldungen

Ideenwettbewerb „Aktive Eingliederung“ im Landkreis Wittenberg

Die Gebietskörperschaft Landkreis Wittenberg startet einen Ideenwettbewerb für den Förderbereich „ Aktive Eingliederung“ der Richtlinie REGIO AKTIV. Das Projektziel ist, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen, bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen. Insgesamt können im Landkreis Wittenberg 2 Projekte mit je min. 15 Plätzen gefördert werden.

betroffenes politisches oder spezifisches Ziel:

„Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen“ und „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen“

 

Art der förderfähigen Antragsteller:

Zuwendungsempfangende sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Zuwendungsbescheid festzulegen, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet. Die Zuwendungsempfangenden müssen die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.


Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf:

Das Fördervolumen ist je Projekt auf max. 600.000,00 Euro beschränkt. Das Arbeitslosengeld II der Teilnehmenden kann in Form einer Pauschale als öffentliche Kofinanzierung berücksichtigt werden. Die Höhe der Pauschale wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgesetzt.

 

Anfangs- und Enddatum des Aufrufs: 04.08.2022 bis 19.08.2022

 

Weitere Informationen zum Wettbewerbsaufruf finden Sie hier