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Kurzmeldungen

Ideenwettbewerb „Aktive Eingliederung“ Anhalt-Bitterfeld gestartet

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ruft alle interessierten Träger dazu auf, sich mit einem Antrag am Wettbewerbsverfahren im Rahmen des Landesprogramms „Aktive Eingliederung“ der Richtline REGIO AKTIV zu beteiligen. Es wird ein Projekt mit umfassenden ganzheitlichen Angeboten zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie nachhaltigen beruflichen Integration für am Arbeitsmarkt benachteiligte langzeitarbeitslose Personen über dem 50. Lebensjahr gefördert. Das Projekt muss mindestens 50 Teilnehmendenplätze umfassen, davon mindestens 25 Teilnehmendenplätze im Sozialraum Bitterfeld und mindestens 25 Teilnehmendenplätze im Sozialraum Köthen/Zerbst.

Von dem Aufruf zur Einreichung von Anträgen abgedecktes geografisches Gebiet:

Landkreis Anhalt-Bitterfeld 

Betroffenes politisches oder spezifisches Ziel:

„Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen“ und „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen“

 

Art der förderfähigen Antragsteller:

Zur Teilnahme am Ideenwettbewerb sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform mit entsprechender Eignung und Erfahrung berechtigt. Juristische Personen des privaten Rechts müssen nicht selbst gemeinnützig sein. Es ist ausreichend, dass die Tätigkeitsbereiche des geförderten Projektes gemeinnützigen Zielen dienen und eine Gewinnentnahme der Gesellschafter nicht stattfindet. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Zuwendungsbescheid festzulegen, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet. Der Träger muss die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen. Für das Programm Aktive Eingliederung kann grundsätzlich nur ein Träger Zuwendungsempfangender sein. Kooperationsverträge oder –vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig.

 

Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf:

Das Fördervolumen ist je Projekt auf maximal 882.844,84€ Euro beschränkt. Das Arbeitslosengeld II der Teilnehmenden kann in Form einer Pauschale als öffentliche Kofinanzierung berücksichtigt werden. Die Höhe der Pauschale wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgesetzt.

 

Anfangs- und Enddatum des Aufrufs:

22.08.2022 bis 22.09.2022 12:00 Uhr

Link zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld: