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Kurzmeldungen

Ideenwettbewerb „Aktive Eingliederung"

Die Gebietskörperschaft Burgenlandkreis startet einen Ideenwettbewerb für den Förderbereich „Aktive Eingliederung“.

  • Von dem Aufruf zur Einreichung von Anträgen abgedecktes geografisches Gebiet: Burgenlandkreis
  • betroffenes politisches oder spezifisches Ziel: Im Rahmen des Programmes des Landes Sachsen-Anhalt 2021-2027 in der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027 hat es sich der Burgenlandkreis zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Arbeitsmarktpotenziale optimal auszuschöpfen, den regionalen Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen auszurichten und damit eine bessere Beschäftigungssituation im Landkreis zu erreichen.
    Zur Zielerreichung soll die soziale und gesellschaftliche Teilhabe ausgeweitet werden. Zugleich wird damit die Bekämpfung von Armut sowie jeglicher Diskriminierung als mittelfristiges Ziel angestrebt. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit als auch die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen liegt im Interesse des Burgenlandkreises und ist Voraussetzung für die Umsetzung der Richtlinie.
    Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose, die:
    a) länger als zwei Jahre arbeitslos und in der Regel über 35 Jahre alt sind,
    b) mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder
    c) mit Migrationshintergrund.
  • Art der förderfähigen Antragsteller: Zur Teilnahme am Ideenwettbewerb sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig ihrer Rechtsform mit entsprechender Eignung und Erfahrung berechtigt. Juristische Personen des privaten Rechts müssen nicht selbst gemeinnützig sein. Es ist ausreichend, dass die Tätigkeitsbereiche des geförderten Projektes gemeinnützigen Zielen dienen und eine Gewinnentnahme der Gesellschafter nicht stattfindet. Bei Förderung von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist im Zuwendungsbescheid festzulegen, welche Person dem Land für die sachgerechte Verwendung der Zuwendung haftet.
    Der Träger muss die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen. Kriterien für die Bewertung sind insbesondere die fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie die Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen. Regionaler Arbeitskreis – Arbeitsmarktpolitik Ideenwettbewerb „Aktive Eingliederung“ ESF Plus – 1. Förderzeitraum 2022 - 2025 Finale Fassung 08.07.2022 Seite 5 von 6 Für das Projekt „Aktive Eingliederung“ kann grundsätzlich nur ein Träger Zuwendungsempfangender sein. Kooperationsverträge oder –vereinbarungen zwischen verschiedenen Trägern sind nicht zulässig.
  • Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf: maximal 1.600.000 Euro
  • Anfangs- und Enddatum des Aufrufs: 08.07.2022, 12:00 Uhr bis 29.07.2022, 12:00 Uhr

 

Hier finden Sie weitere Unterlagen zum Ideenwettbewerb.