Mit der neuen Richtlinie sollen insbesondere fachlich begleitete Begegnungsveranstaltungen und Kontakte zwischen einheimischer Bevölkerung und Zugewanderten ermöglicht und intensiviert werden, um gegenseitiges Verständnis und Toleranz für die Vielfalt der Kulturen und Religionen zu fördern. Hierfür können interessierten öffentlichen und privaten Projektträgern pro Antrag bis zu 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Erforderlich ist ein 10%iger Eigenmittelanteil.
Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Referat ESF-Förderung im Landesverwaltungsamt.
Hier finden Sie weitere Information zur Förderung.
Die dazugehörige Förderrichtlinie steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung (Datei nicht barrierefrei).