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Kurzmeldungen

Förderaufrufe zum Neuen Europäischen Bauhaus gestartet

Wettbewerbsbeiträge können bis zum 2. April eingereicht werden.

Impulse für Architektur, Bauwirtschaft und Zusammenleben im 
Rahmen des Neues Europäisches Bauhauses (NEB)
Angewandte NEB-Projekte

 

1. von dem Aufruf zur Einreichung von Anträgen abgedecktes geografisches Gebiet:

Mitteldeutsches Revier in Sachsen-Anhalt (betrifft die Gebietskörperschaften Burgenlandkreis, kreisfreie Stadt Halle (Saale), Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis)

2. betroffenes politisches oder spezifisches Ziel:

Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.

3.  Art der förderfähigen Antragsteller:

Gemeinschafts- und Verbundvorhaben von mindestens zwei Partnern:

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstigen Gemeindeverbänden,
  • Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften
  • Vereine, Verbände, Stiftungen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt

4. Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf:

13.000.000 Euro
              
5. Anfangs- und Enddatum des Aufrufs:

06.02.2024 - 02.04.2024

 

 

Impulse für Architektur, Bauwirtschaft und Zusammenleben im 
Rahmen des Neues Europäisches Bauhauses (NEB)
NEB-Reallabore

 

1. von dem Aufruf zur Einreichung von Anträgen abgedecktes geografisches Gebiet:

Mitteldeutsches Revier in Sachsen-Anhalt (betrifft die Gebietskörperschaften Burgenlandkreis, kreisfreie Stadt Halle (Saale), Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis)

2. betroffenes politisches oder spezifisches Ziel:

Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.

3.  Art der förderfähigen Antragsteller:

Gemeinschafts- und Verbundvorhaben von mindestens zwei Partnern:

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, sonstigen Gemeindeverbänden,
  • Kreisentwicklungsgesellschaften, kommunale Entwicklungsgesellschaften
  • Vereine, Verbände, Stiftungen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt

4. Gesamtbetrag der Unterstützung für den Aufruf:

25.000.000 Euro
              
5. Anfangs- und Enddatum des Aufrufs:

06.02.2024 - 02.04.2024

 

Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter: Neues Europäisches Bauhaus (ib-sachsen-anhalt.de)