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Kurzmeldungen

Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf EFRE- und ESF-Vorhaben

Erlass der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF vom 18.03.2020

Soweit im Rahmen der Umsetzung staatlicher und kommunaler Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sowie aufgrund von Personalausfall Einschränkungen bei der Durchführung von EFRE- und ESF-Vorhaben entstehen, bittet die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF bis auf Weiteres um Beachtung der im Erlass vom 18.03.2020 enthaltenen Hinweise.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Text des Erlasses.

Die Regelungen des Erlasses sind zunächst bis zum 30. April 2020 befristet. Sofern aufgrund sich verändernder Entwicklungen eine Neubewertung der Situation erforderlich ist, werden entsprechende Informationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekanntgegeben.