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Kurzmeldungen

21. Mai – Offizieller Europäischer Tag „Natura 2000“

Der 21. Mai ist laut einer gemeinsamen Erklärung der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und der maltesischen EU-Ratspräsidentschaft der offizielle Europäische Tag „Natura 2000“. Ziel ist es das Netzwerk „Natura 2000“ weiter in den Fokus des öffentlichen Interesses zu rücken.

„Natura 2000“

Das „Natura 2000“-Netz besteht aus über 27.000 Schutzgebieten in der Europäischen Union auf einer Fläche von 1 Millionen km2 zu Land und See. Auf diesen Flächen werden wichtige Lebensräume und gefährdete Arten geschützt und erhalten. Rechtlich ist „Natura 2000“ durch zwei Richtlinien eingerahmt: die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie.
In Sachsen Anhalt umfasst das Natura 2000-Netz insgesamt 297 Schutzgebiete mit ca. 232.000 ha (11,3 Prozent der Landesfläche). Für Sachsen-Anhalt bedeutende Lebensraumtypen sind Kalktrockenrasen, Steppenrasen, Heidegebiete sowie Brenndolden-, Flachland- und Berg-Mähwiesen. Außerdem liegen 102.000 ha Wald in Sachsen-Anhalt im Schutzgebietssystem.

Der ELER stützt „Natura 2000“ auch in Sachsen-Anhalt

Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) in Sachsen-Anhalt regelt die Maßnahmen, die durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Sachsen-Anhalt gefördert werden können. Zur Umsetzung des Ziels von „Natura 2000“ – mehr Biodiversität zu erreichen und zu erhalten – stehen im EPLR verschiedene Maßnahmen bereit. Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) und die Maßnahme für Zahlungen im Rahmen von „Natura 2000“ und der Wasserrahmenrichtlinie sind beispielsweise direkt an „Natura 2000“-Ziele gekoppelt. Für AUKM stehen 117.294.200 € zur Verfügung. Sie umfasst freiwillige Naturschutzmaßnahmen, wie eine Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland oder die Beweidung mit Schafen, Ziegen oder Rindern. Landwirte, die durch die rechtlich vorgegebene Berücksichtigung von „Natura 2000“-Gebieten zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste zu tragen haben, können eine Förderung in Form von Ausgleichszahlungen über die Maßnahme für Zahlungen im Rahmen von „Natura 2000“ und der Wasserrahmenrichtlinie bekommen. Hier stehen insgesamt 19.549.733 € zur Verfügung. Der ELER hält für die Förderperiode 2014 bis 2020 in Sachsen-Anhalt für alle Maßnahmen insgesamt 859.308.363 € bereit.