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FNL - Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen

Höhe der Förderung

Jährlich 450 Euro/ha

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL-Richtlinie)

Was wird gefördert?

Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland und anderen beweidbaren Flächen durch Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Flächen, die in Natura 2000-Gebieten liegen und folgenden Lebensraumtypen (LRT) zuzuordnen sind:
    - 1340 Salzwiesen im Binnenland
    - 2310 Sandheiden mit Calluna und Genista auf Binnendünen
    - 2330 Offene Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis auf Binnendünen
    - 4030 Trockene Europäische Heiden
    - 6110 Lückige basophile oder Kalkpionierrasen
    - 6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen
    - 6130 Schwermetallrasen
    - 6210 Naturnahe Kalktrockenrasen
    - 6230 Submontane und kolline Borstgrasrasen
    - 6240 Subpannonische Steppen-Trockenrasen
    - 8150 Kieselhaltige Schutthalden
    - 8160 Kalkhaltige Schutthalden
    - 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation
  • Darüber hinaus nach positiver Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde auch:
    - 6440 Brenndolden-Auenwiesen
    - 6510 Magere Flachlandmähwiesen
    - 6520 Bergmähwiesen
  • Flächen, die in Natura 2000-Gebieten zu diesen LRT entwickelt werden können
  • Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen- Soweit erforderlich, ist jährlich eine Weidepflege (z. B. Nachmahd) durchzuführen.- Bestätigung der Eignung der Maßnahme auf der Fläche durch die zuständige Naturschutzbehörde- Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen.- Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre und kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Was soll erreicht werden?

  • Beitrag zur Umsetzung des Netzwerks Natura 2000 auf Offenlandstandorten
  • Erhaltung und Verbesserung ausgewählter Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen
  • Erhaltung und Verbesserung der geschützten Biotope und der in diesen Lebensräumen vorkommenden Arten

Wer wird gefördert?

Landwirte, private Nutzungsberechtigte oder eingetragene Vereine, die Flächen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt bewirtschaften und ihren Sitz, Wohnsitz oder Betriebssitz in der EU haben

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Bereich Landwirtschaft

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM)

M10d: FNL - Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen

Art. 28 VO (EU) 1305/2013