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23. Dezember 2021 47/21

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser,

zum Jahresende hat die Kommission noch einmal neue Regelungen für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen.

Für Reisen innerhalb der EU wurde damit ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt. Um eine ausreichende Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums zu gewähren und damit den Mitgliedstaaten hinreichend Zeit für entsprechende Kampagnen für Auffrischungsimpfungen verbleibt, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1. Februar 2022.

Beschäftigt hat man sich mit der Regelung der Kodifizierung von Impfzertifikaten und der Kennzeichnung von Auffrischungsdosen.

Die Kommission hat daneben fünf neue Beschlüsse angenommen, mit denen die Gleichwertigkeit der von Montenegro, Taiwan, Thailand, Tunesien und Uruguay ausgestellten COVID-19-Zertifikate mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU bestätigt wird.

Detailinformationen zu Reisebestimmungen finden sich weiterhin auf der Website Re-open-EU oder in der gleichnamigen App, was für Viele angesichts der bevorstehenden Feiertage hilfreich sein dürfte.

Insofern wünschen Ihnen alle Mitarbeiter der Landesvertretung sicheres und gesundes Reisen, wunderbare Weihnachtstage und einen guten Rutsch in ein neues Jahr in dem wir alle hoffentlich Begriffe wie „Pandemie, Covid19, Schnelltest etc.“ endlich zunehmend seltener benutzen müssen.

Mit besten Grüßen

Carmen Johannsen 

Leiterin der Landesvertretung

Aus den Institutionen

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Europäischer Rat: Staats- und Regierungschefs festigen gemeinsame Positionen im Kampf gegen Pandemie und betonen Solidarität mit Ukraine

Nach dem Europäischen Rat in Brüssel am 16. Dezember hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf mehr Impfungen in der EU gedrungen. Bei den Diskussionen mit den Staats- und Regierungschefs sei die Pandemie-Bekämpfung das wichtigste Thema gewesen. Es gebe genug Impfstoff, betonte von der Leyen. „Tatsächlich wurden mehr als eine Milliarde Dosen geliefert. Wir fordern die Mitgliedstaaten weiterhin auf, die für die kommenden Monate benötigten Mengen zu bestellen“, sagte sie. Die EU-Verträge mit den Herstellern sähen zudem explizit vor, dass die Unternehmen auf Anfrage innerhalb von 100 Tagen angepasste Impfstoffe entwickeln. Beim Gipfel ging es auch um die Lage an der ostukrainischen Grenze. • jk Quelle: KOM

 I EUROPÄISCHE KOMMISSION

1 Milliarden Euro für innovative und sichere Konnektivität in Europa

Die EU-Kommission hat am 16. Dezember das erste Arbeitsprogramm für den digitalen Teil der Fazilität „Connecting Europe“ („CEF-Digital“) angenommen. Darin werden der Umfang und die Ziele der von der EU geförderten Maßnahmen festgelegt, die erforderlich sind, um Europas digitale Vernetzungsinfrastrukturen in drei Jahren zu verbessern. Dafür werden Mittel in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro im Zeitraum von 2021 bis 2023 bereitgestellt. „Investitionen in grenzüberschreitende Konnektivität werden weiterhin eine große Rolle für Europas Wandel und Wettbewerbsfähigkeit spielen. Mit besseren Netzen und Infrastrukturen werden wir dafür sorgen, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger und die europäischen Unternehmen neue Arbeitsplätze bekommen, sich im Wettbewerb auf neuen Märkten behaupten und ihre Tätigkeiten ausweiten“, sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission. • jk Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Kommission will Elfenbeinhandel in der EU weiter einschränken

Die EU-Kommission hat am 16. Dezember einen überarbeiteten EU-Leitfaden angenommen, um zu verhindern, dass auf dem EU-Markt illegales Elfenbein gehandelt wird. Damit wird der Handel mit verarbeiteten Elfenbeingegenständen in der EU ausgesetzt beziehungsweise nur unter Erfüllung strenger Auflagen gestattet. Diese neuen Maßnahmen bekräftigen die Zusage der EU, weltweit weiter gegen Elefantenwilderei und den Elfenbeinhandel vorzugehen und setzen sie konkret um. Zuvor hatte die Kommission bereits Anfang dieser Woche einen Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie angenommen, um die Umweltkriminalität zu bekämpfen. Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „Die Welt verliert mit unglaublicher Geschwindigkeit wildlebende Arten. Jedes Jahr werden Tausende Elefanten getötet, und ihr Elfenbein wird häufig im internationalen Handel verkauft. Wenn wir diesem globalen Trend Einhalt gebieten und die biologische Vielfalt schützen wollen, müssen wir auch vor der eigenen Haustür kehren.“ • jk Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU-Organe vereinbaren Prioritäten für 2022

Der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli, der slowenische Ministerpräsident Janez Janša im Namen des Ratsvorsitzes und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben am 16. Dezember die Gemeinsame Erklärung über die legislativen Prioritäten der EU für das Jahr 2022 unterzeichnet. Damit werden die drei Organe verpflichtet, einer Reihe von Initiativen höchste Priorität einzuräumen: den europäischen Grünen Deal umzusetzen, ein Europa für das digitale Zeitalter und eine Wirtschaft im Dienste der Menschen zu schaffen, ein stärkeres Europa in der Welt voranzubringen, die europäische Lebensweise zu fördern, die Demokratie zu schützen und zu stärken und die gemeinsamen europäischen Werte zu verteidigen. • jk Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Quecksilber darf in Lampen nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden

Die EU-Kommission hat am 17. Dezember Vorschriften angenommen, mit denen Quecksilber in Lampen nur noch in genehmigten Ausnahmefällen verwendet werden darf. „Chemikalien sind ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens und ermöglichen es uns, innovative Lösungen zu entwickeln, um unsere Wirtschaft umweltfreundlicher zu gestalten. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass Chemikalien auf eine Weise hergestellt und verwendet werden, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht schadet“, sagte der für den Europäischen Grünen Deal zuständige Vizepräsident Frans Timmermans. Besonders wichtig sei es, die Verwendung der schädlichsten Chemikalien, wie Quecksilber, in alltäglichen Konsumgütern wie Lampen einzustellen. • jk Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Neue Vorschriften zum Schutz von Whistleblowern treten heute in Kraft  

Neue EU-Regeln garantieren Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, künftig EU-weit einheitliche Standards für ihren Schutz. Am 17. Dezember trat die entsprechende EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft. Sie verpflichtet öffentliche und private Organisationen als auch Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, so dass Hinweisgeber Verstöße gegen das EU-Recht möglichst gefahrlos melden können. EU-Justizkommissar Didier Reynders rief alle Mitgliedstaaten zu einer zügigen Umsetzung der neuen Vorschriften auf, falls noch nicht geschehen. Sollten die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Europäische Kommission nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. • jk Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

EU-UK: Kommission will Versorgung Nordirlands mit Arzneimitteln langfristig sicherstellen  

Die Europäische Kommission hat am 17. Dezember Vorschläge vorgelegt, um langfristig für kontinuierliche Arzneimittel-Lieferungen von Großbritannien nach Nordirland zu sorgen. Sie will zudem die Lieferengpässe in Zypern, Irland und Malta beseitigen. Das bedeutet im Zusammenhang mit dem Protokoll zu Irland/Nordirland, dass in Nordirland und im übrigen Vereinigten Königreich weiterhin dieselben Arzneimittel erhältlich sind. Besondere Bestimmungen sorgen dafür, dass im Vereinigten Königreich zugelassene Arzneimittel nicht in den Binnenmarkt gelangen. • jk Quelle PM KOM

I EUROPÄISCHE KOMMISSION

Mitgliedstaaten auf dem Weg zu einer besseren Umsetzung der Binnenmarktvorschriften 

Die EU-Kommission hat am 20. Dezember den Binnenmarktanzeiger 2021 veröffentlicht. Er zeigt, dass die Situation in den meisten Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2019 gleichgeblieben ist und sich die Gesamtleistung in den überwachten Bereichen leicht verbessert hat. Allerdings geht aus dem Anzeiger auch hervor, dass eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften vor Ort erforderlich ist. Der durchschnittliche Prozentsatz aller Binnenmarktrichtlinien, deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist und die noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, ist auf 1 Prozent gestiegen. Deutschland blieb mit 0,6 Prozent unter dem Schwellenwert. Deutschland hat jedoch Schwierigkeiten bei der korrekten Umsetzung von Richtlinien und gehört zu den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Konformitätsdefizit. • jk Quelle PM KOM

 

Aus den Fachbereichen

I UMWELT

EU-Kommission legt zweiten Teil des „Fit für 55“-Pakets vor

Die EU-Kommission hat am 15. Dezember den zweiten Teil ihres sogenannten „Fit für 55“-Pakets vorgelegt, der das erste Maßnahmenbündel vom Juli um eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften im Klima-, Umwelt- und Energiebereich erweitert. Sie dienen allesamt der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals und des EU-Klimagesetzes, d.h. die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und als erster Kontinent weltweit bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Unter den präsentierten Gesetzesvorlagen sind Vorschläge für die Dekarbonisierung des europäischen Gasmarkts und zur Schaffung eines Wasserstoffmarkts, Definition von CO2-armem Wasserstoff, den so genannten kohlenstoffarmen Gasen, eine Verordnung zur Minderung von Methanemissionen und die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Letztere sieht unter anderem vor, dass von 2030 an sämtliche Neubauten klimaneutral sein müssen: Der Energieverbrauch muss minimal sein und der nötige Strom aus erneuerbaren Quellen stammen. Ist die öffentliche Hand der Bauherr, tritt die Regel schon drei Jahre früher, im Jahr 2027, in Kraft. Für Renovierungen bestehenden Wohnungen werden auf EU-Ebene neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vorgeschlagen, die vorsehen, dass die 15 Prozent des Gebäudebestands mit den schlechtesten Werten in jedem Mitgliedstaat bis 2027 bei Nichtwohngebäuden von der in den Energieausweisen angegebenen Klasse G auf mindestens Klasse F verbessert werden müssen und bis 2030 bei Wohngebäuden. Zudem sollen ab 2027 soll durch eine neu geschaffene Rechtsgrundlage keine Förderung mehr für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen möglich sein. Die Rechtsvorschriften werden nun von den Ko-Gesetzgebern Rat und EU-Parlament verhandelt. • dw

I MEDIEN   

Sondierung zur Initiative: Schutz der Freiheit und der Vielfalt der Medien im Binnenmarkt (Rechtsakt zur Medienfreiheit)

Jüngere Entwicklungen in den EU-Ländern, die das Eigentum an oder die Verwaltung oder den Betrieb von bestimmten Mediendiensten betreffen, deuten auf eine zunehmende Einflussnahme im Mediensektor hin. Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass der EU-Medienmarkt besser funktioniert, indem die Rechtssicherheit verbessert wird und Hindernisse im Binnenmarkt abgebaut werden. Mit den Regeln wird ein Mechanismus festgelegt, mit dem die Transparenz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht bei Maßnahmen erhöht werden sollen, die sich auf die Medienmärkte, die Freiheit und den Pluralismus in der EU auswirken. Die Kommission hat heute eine Folgenabschätzung zu dieser Initiative veröffentlicht und diese zur Kommentierung gestellt. Die Sondierung läuft vom 21.12.2021 – 21.03.2022. • ah

I BILDUNG

Über 130.000 Studierende und Auszubildende aus Deutschland profitierten 2020 von Erasmus+  

2020 profitierten 130.792 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland mit einem Gesamtförderbetrag von 232 Mio. Euro von Mobilitätsmaßnahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus+. Die meisten Erasmus-Studierenden in Deutschland entsendeten die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, die Technische Hochschule München und die Humboldt-Universität Berlin. Die drei Top-Zielländer waren Spanien, Frankreich und Großbritannien. Das geht aus dem am 16. Dezember vorgelegten Jahresbericht zu Erasmus+ hervor. • jk Quelle PM KOM

I CORONA

EU-Kommission beschleunigt Lieferung von Impfstoffdosen von BioNtech und Moderna an Mitgliedstaaten 

Die EU-Kommission hat am 16. Dez ember erreicht, dass der Impfstoffhersteller Moderna Deutschland und anderen Mitgliedstaaten beschleunigt mRNA-Impfstoff zur Verfügung stellt. So hat die Kommission mit dem Hersteller Moderna vereinbart, dass die Lieferung von 10 Millionen Dosen seines Impfstoffs für Deutschland auf Dezember 2021 vorgezogen werden soll. Darüber hinaus werden im ersten Quartal 2022 zusätzlich 25 Millionen Dosen von Moderna nach Deutschland geliefert.

Außerdem traf die EU-Kommission am 20. Dezember eine Vereinbarung mit dem Hersteller BioNtech-Pfizer über eine beschleunigte Lieferung seines Impfstoffes. Im ersten Quartal 2022 wird BioNtech-Pfizer weitere 20 Millionen Impfstoffdosen liefern (5 Millionen im Januar, 5 Millionen im Februar und 10 Millionen im März). Diese Dosen kommen zu den bereits geplanten 195 Millionen Dosen von BioNTech-Pfizer hinzu. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Lieferungen im ersten Quartal auf 215 Millionen.  • jk Quelle PM KOM

I CORONA

Medizinprodukte: Kommission begrüßt Annahme der schrittweisen Einführung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika  

Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der vorgeschlagenen schrittweisen Einführung der neuen Verordnung über In-vitro-Diagnostika durch das Europäische Parlament und den Rat. Die Verordnung wird ab dem 26. Mai 2022 gelten. „Mitten in einer beispiellosen Krise der öffentlichen Gesundheit können wir nicht riskieren, dass es zu Engpässen bei wichtigen Medizinprodukten kommt. Die Gesundheitssysteme und die routinemäßigen Gesundheitsdienste sind auf eine nie dagewesene Probe gestellt worden. Die COVID-19-Pandemie hat uns gezeigt, wie lebenswichtig zuverlässige Diagnosetests und ein belastbarer Rechtsrahmen für In-vitro-Diagnostika sind“, erklärte die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Stella Kyriakides am 20. Dezember in Brüssel. • jk Quelle PM KOM

Aus unserer Landesvertretung

I STELLENAUSSCHREIBUNG

Die Landesvertretung sucht Unterstützung für ihr Team

Gesucht wird eine Mitarbeiter/ ein Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Sekretariat als belgische Ortskraft. Die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel hat zur Aufgabe, frühzeitig und umfassend an den Ministerpräsidenten, den Europaminister und die Landesregierung zu den aktuellen europapolitischen Themen zu berichten und das Land in Brüssel in fachthematischer sowie kultureller Hinsicht zu repräsentieren.

Der Arbeitsplatz umfasst Mitarbeitertätigkeiten in allen Angelegenheiten der Sekretariatsassistenz in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union. Schwerpunkte sind unter anderem die inhaltliche und organisatorische Mitarbeit beim Veranstaltungsmanagement, einschließlich der Nutzung der elektronischen Veranstaltungssoftware, die Betreuung von Besuchergruppen, die organisatorische Betreuung der Praktikanten und Praktikantinnen und die Führung der Adressdatei sowie der Registratur. 

Vorausgesetzt wird:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungs-, Rechtsanwaltsfachangestellten oder in einem Beruf mit dem Schwerpunkt Büro und Dienstleistungen.

Wünschenswert sind:

  • verlässlicher mündlicher und schriftlicher Umgang mit der deutschen Sprache,
  • Englischkenntnisse der Kompetenzstufe B 2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen),
  • Kenntnisse der französischen und/oder niederländischen Sprache mindestens der Kompetenzstufe B 1 GER,- Kenntnisse und berufspraktische Erfahrungen im o.g. Aufgabenbereich,
  • berufspraktische Erfahrungen in der Arbeit mit Datenbanken sowie
  • gute kommunikative Fähigkeiten.

Nachweise, welche Ihre Kenntnisse und Erfahrungen belegen können, bitte ich der Bewerbung anzufügen.

Die Staatskanzlei strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. der Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Der Arbeitsplatz ist für eine Teilzeitbeschäftigung nicht geeignet.

Die Vergütung für das Arbeitsverhältnis nach belgischem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht beträgt je nach Berufserfahrung und Einstufung ab 3.128,24 € brutto.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Rossek (Tel.: 0049 391/567 - 6775) zur Verfügung. Aussagekräftige Bewerbungen richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer Stk 2021_22 bis 9. Januar 2022 an die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Referat 12 Postfach 416539016 Magdeburg oder per E-Mail an: bewerbungen@stk.sachsen-anhalt.de (mit höchstens 2 Dateianhängen im PDF-Format u. einer Gesamtgröße von max. 20 MB).

Datenschutzhinweise für Bewerbungen der Staatskanzlei sind unter http://lsaurl.de/Daten-schutzBewerbungReferat12 abrufbar.

Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen ein halbes Jahr nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

 

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Ausschreibungen

I AUSSCHREIBUNG

Kommission startet Aufruf zu EU-Mission für Gesundheit, Klima und Umwelt

Der Kommission hat am 16. Dezember 19 neue Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in Höhe von 673 Mio. Euro angekündigt, die der Einführung von EU-Missionen dienen sollen. Sie gehören zu den im September gestarteten fünf neuen Missionen im EU-Forschungsprogramm Horizont Europa. Ziel ist es, mittels konkreter und messbarer Ziele innerhalb eines genau festgelegten Zeitrahmens große gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Die heute veröffentlichten Aufforderungen konzentrieren sich auf mehrere Bereiche: Unterstützung von Regionen und Gemeinden bei der Anpassung an den Klimawandel, Entwicklung neuer Methoden und Technologien für die Krebsvorsorge und -früherkennung, Wiederherstellung von Meeres- und Süßwasserökosystemen und der biologischen Vielfalt, Förderung gerechter, nachhaltiger, widerstandsfähiger und klimaneutraler Städte, Validierung und Entwicklung von Indikatoren für die Bodengesundheit und vieles mehr.• jk Quelle PM KOM

I AUSSCHREIBUNG

Concours im Bereich maritime Angelegenheiten und Fischerei 

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) hat eine neue Ausschreibung für einen Spezialisten-Concours im Bereich maritime Angelegenheiten und Fischerei veröffentlicht, siehe nachfolgende Bekanntmachung auf der EPSO-Website.

Als Verwaltungsrat/Verwaltungsrätin im Bereich maritime Angelegenheiten und Fischerei werden Sie zur Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen in folgenden Bereichen beitragen: Gemeinsame Fischereipolitik und Meerespolitik (Ocean Governance einschl. Seerecht sowie Gesamtheit der maritimen Industrien auf See, an den Küsten und an Land). Die eingestellten Expertinnen und Experten werden hauptsächlich in der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (GD MARE) der Europäischen Kommission tätig sein.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?

sich bewerben zu können, müssen Sie EU-Staatsbürger/in sein und über Kenntnisse in mindestens zwei Amtssprachen der EU verfügen – gründliche Kenntnis einer Sprache und befriedigende Kenntnis einer weiteren Sprache.

Darüber hinaus benötigen Sie: entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren und mindestens 3-jährige für das Anforderungsprofil unmittelbar relevante Berufserfahrung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren und mindestens 4-jährige für das Anforderungsprofil unmittelbar relevante Berufserfahrung.

Bewerbungsschluss: 11.01.2022 - 12:00 (Ortszeit Brüssel)

Weitere, verbindliche Informationen finden Sie auf der EPSO-Website.

Wenn Sie sich für diesen Concours anmelden und Unterstützung bei der Vorbereitung suchen, wenden Sie sich bitte über die Mailadresse e13-seminare(at)seibel-wwl.de  an Frau Seibel. Als externe Dienstleisterin führt sie die Concours-Vorbereitungen durch und bietet auch Hilfestellung bei der online-Bewerbung an. • jk Quelle Karriere in Europa Newsletter

I AUSSCHREIBUNG

Ständige Auswahlverfahren „CAST Permanent“ des Europäischen Amts für Personalauswahl  

Haben Sie schon mal Bewerbungszeiträume verpasst? Möchten Sie nicht jedes Mal aufs Neue eine Bewerbung abschicken? Wollen Sie versuchen, über interne Aufstiegschancen dauerhaft in EU-Institutionen zu arbeiten? Dann ist das „CAST Permanent“-Verfahren (EPSO) genau das Richtige für Sie! Mit diesem Auswahlverfahren stellt EPSO eine Zugangsmöglichkeit für befristete Vertragsbedienstete in EU-Institutionen bereit.

Einige Vorteile im Überblick:

-      Die Bewerbung ist jederzeit möglich. Es gibt keinen Bewerbungsschlusstermin.

-      Das Auswahlverfahren ist durch eine Vorauswahl und Auswahltests in Form von Multiple-Choice-Tests vereinfacht und verkürzt.

-      Die Bewerbung ist für mehrere Jahre in einem Pool gespeichert und kann jederzeit angenommen werden.

Verbindliche Informationen zu „CAST Permanent“ erhalten Sie auf der EPSO-Internetseite. Dort erfahren Sie ebenfalls, wie Sie sich für das Programm registrieren können und welche Voraussetzungen und Bestimmungen gelten • jk Quelle Karriere in Europa Newsletter

Kontaktbörse

 

Gesuch
Programm

Land

 

 

Kontakt und Details

 

Kurzbeschreibung/Stichworte

Technisches

Angebot

 

Ukraine

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Fruchtfolgesystem für qualitative Landwirtschaft für Fertigung und Investition angeboten

 

Ein ukrainisches Forschungs- und Entwicklungsinstitut, das mit der lokalen Gemeinschaft kooperiert, bietet ein System der Frucht- und Bodenfolge für den Anbau landwirtschaftlicher Produkte an. Der Hauptvorteil ist die natürliche Unterstützung und Wiederherstellung des Bodens und hochwertige Produkte ohne den Einsatz von Mineraldüngern. Die Institution sucht Partner, die im Rahmen einer gemeinsamen Produktionsvereinbarung arbeiten, sowie Investoren, die eine Finanzierungsvereinbarung abschließen.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer:                 TOUA20211104001

Geschäftliches Gesuch

 

Spanien

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Hersteller von Biodünger oder Biostimulatoren gesucht

 

Ein spanisches Unternehmen, welches über eine 35-jährige Erfahrung auf dem Agrar-  und Pflanzenernährungsmarkt verfügt, sucht Hersteller von Biodüngern und auf Mikroorganismen basierenden Biostimulatoren, die die Pflanzengesundheit und Pflanzenernährung verbessern. Eine Kooperation wird im Rahmen einer Herstellervereinbarung oder eines Vertriebsvertrags angestrebt.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer:                 BRES20211126001

Technisches Gesuch

 

Niederlande

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

Lösung für Wiederverwendung von Waschmittelpulverabfällen gesucht

 

Ein niederländisches Unternehmen, das Waschmittelpulver herstellt, sucht nach Technologien, Anwendungen und anderen Lösungen für den Rückstand, der nach dem Sieben der hergestellten Waschmittelpulver übrigbleibt. Unternehmen, Akademiker oder Erfinder werden gebeten, ihre bestehenden Technologien oder Lösungen im Rahmen einer technischen Kooperationsvereinbarung zur Verfügung zu stellen. Diese Aufforderung bezieht sich auf eine auf einer Internet-Plattform veröffentlichte Ausschreibung.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer:                       TRNL20211025001

Geschäftliches

Angebot

 

Slowenien

Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt

Sven Erichson
Tel.  0391/5693 148

E-Mail: erichson(at)magdeburg.ihk.de

ERP-Informationssysteme für Produktion und Vertrieb angeboten

 

Ein slowenisches Unternehmen ist ein erfahrener Entwickler von Enterprise Resource Planning (ERP)-Informationssystemen zur Unterstützung von Aktivitäten in der medizinischen Grundversorgung, der Lebensmittelbranche, der Arbeitsvermittlung und der Hochschulbildung. Die Informationssysteme sind mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) konform. Das Unternehmen sucht Partner für einen Handelsvertretervertrag, um es auf ausländischen Märkten zu vertreten oder um für sie Informationssysteme im Rahmen eines Outsourcing-Vertrags zu entwickeln.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Referenznummer:           BOSI20211124001

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Unsere Empfehlungen

GOEUROPE! und EDIC Halle

GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt ist die Jugendberatungsstelle für Fragen zu europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in der Vermittlung europäischer Themen und Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt.

Das EUROPE DIRECT Informationszentrum Sachsen-Anhalt/Halle (EDIC Halle) ist Ansprechpartner für alle Bürger/innen in Sachsen-Anhalt bei Fragen zur EU und organisiert darüber hinaus verschiedene thematische Veranstaltungen (http://www.europedirect-halle.de/).

 

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Impressum

 

Herausgeber

Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union

Boulevard Saint Michel 80, 1040 Brüssel

Verantwortliche Redakteurin

Florentine Stäuber

Fotos

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Florentine Stäuber

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Mobil.: +32 492 44 64 77

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