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Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen

Höhe der Förderung

75 % der förderfähigen Ausgaben einschließlich notwendiger Planungs- und Nebenkosten

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Unterstützung.

Welche Förderrichtlinie gilt?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen (STARK III-ELER-Richtlinie)

Was wird gefördert?

  • Neubau, Ersatzneubau, Umbau, bauliche Erweiterung und bauliche Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen, dazugehörigen Sportstätten, Außenanlagen sowie Ausstattungen
  • Neubau, Ersatzneubau, Umbau, bauliche Erweiterung und bauliche Sanierung einer zu einer sanierten Schule gehörenden Sportstätte 
  • Umbau und/oder Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen zur optimierten Erweiterung von Bestandsbauten und/oder zum optimierten Neubau sowie zum optimierten Ersatzneubau unter der Voraussetzung nachgewiesener höherer Wirtschaftlichkeit. Dabei soll die jeweilige Kindertageseinrichtung/ Schule auch im Unterhalt langfristig deutlich wirtschaftlicher werden.
  • Baumaßnahmen, die die zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages gültigen Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) unterschreiten
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, z. B. bei der Verwendung baubiologisch unbedenklicher, nachwachsender Roh- und Baustoffe

Welche Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden?

  • Nachweis der Bestandssicherheit der Einrichtung in der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren
  • Die Einrichtung ist im gültigen Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bzw. im Schulentwicklungsplan 2014/2015 – 2018/2019 enthalten
  • Anteil der Ausgaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von mind. 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Unterschreitung der Vorgaben der EnEV
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Investitionsvorhaben

Was soll erreicht werden?

  • Nachhaltige Sicherung des Netzes zur Förderung, Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und Schulen unter den Bedingungen des demografischen Wandels
  • Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität für die ländliche Bevölkerung durch Schaffung bzw. Konsolidierung von Haltefaktoren, insbesondere für Familien mit Kindern
  • Anpassung und Modernisierung von sozialen Infrastrukturen
  • Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude
  • Beitrag zur Förderung sächlicher (u. a. baulicher) Voraussetzungen für inklusive Bildungs- und Betreuungsangebote

Wer wird gefördert?

  • Kommunale, freie und kirchliche Träger von Tageseinrichtungen sowie kommunale Eigentümer von Tageseinrichtungen (bei Betrieb in freier Trägerschaft)
  • Kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen sowie das Land als Träger von Landesschulen

Wer berät? Wo wird der Antrag gestellt?

Investitionsbank Sachsen-Anhalt, STARK III

Maßnahmenbezeichnung laut EPLR

Maßnahme M07 - Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

M07d: Sanierung von Kindertageseinrichtungen
M07e: Sanierung von Schulen

Art. 20 VO (EU) 1305/2013